Werden E.ON und RWE die größten Verlierer des „Blitzausstieges“ oder die größeren Gewinner?
Das ist die spannendste Frage, die es gegenwärtig aus der Börsensicht zum Thema Kernenergie gibt. Eine bindende Antwort ist zurzeit noch nicht möglich, sicher ist jedoch: 1. Eine vorzeitige Stilllegung kostet Abfindungs- oder Stilllegungsprämie. Gedacht ist daran, so zu tun, als ob der alte Ausstiegsplan noch gültig ist. Wird er jedoch verkürzt, etwa per 2020 endgültig gestellt, werden E.ON, RWE und ENBW erhebliche Forderungen stellen, die jedes deutsche Gericht inklusive BGH bestätigen dürfte. Um welche Beträge geht es?
2. Zunächst um den tatsächlichen Substanzverlust. Er errechnet sich aus dem Ertragswert einer Anlage bis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Stilllegung. Dafür gibt es bindendes Recht. Da die Buchwerte der Anlagen in den Bilanzen deutlich niedriger sind, entsteht ein erheblicher a. o.-Ertrag für alle drei.
3. Ein Teil davon wird wohl für Windoder Solar-Investments zu verwenden sein, dient aber entweder der Finanzierung oder auch teilweise einer Sonderausschüttung. Alle drei Konzerne denken daran, im Zuge eines verkürzten Betriebes eine solche Sonderausschüttung vorzunehmen, um den Aktionären ein Endgeld zu bieten. Lässt sich eine grobe Messlatte formulieren?
In Düsseldorf und Essen gehen die mittleren Einschätzungen einer solchen „Abfindung“ in die Gegend von 25 % des Verkehrswertes im Anlagevermögen oder 20 % der Börsenkapitalisierung. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung, was wir betonen, wohinter aber sehr griffige Belege stehen. Das ergäbe für die drei Genannten eine addierte Abfindungsumme von rd. 30 Mrd €. Das wäre politisch gesehen ein wohl hinreichend vertretbarer Preis dafür, dass der Blitzausstieg gelingt. Wichtig zu wissen: In dieser Zahl stecken keine Kosten des Rückbaus.
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DE000ENAG999 | EOAN |