Vergleich von privaten Krankenversicherungen lohnt sich

Veröffentlicht am 31.10.2012

Neben einem allgemeinen Mehr von Leistungen bietet die private Krankenversicherung (PKV) ihren Versicherungsnehmern auch eine beträchtliche Anzahl von privaten Zusatzpolicen, so auch das Krankentagegeld. Dieses soll längerfristig erkrankten Versicherten das entgehende Arbeitseinkommen wirksam ersetzen.


Als Krankenzusatzversicherung steht das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung auch jenen offen, die von Haus aus in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und die Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Einkommen nicht überschreiten können. Unabhängig davon, ob man als Interessent am Krankentagegeld nun gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ein Vergleich der einzelnen PKV Tarife für das Krankengeld (PKV-Vergleich.de) ist vor der Entscheidung für den jeweiligen Tarif von entscheidender Wichtigkeit.

Wie funktioniert das PKV Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld wird dem Versicherten, wie sein Name schon sagt, dem Versicherten für jeden Tag, an dem er seiner Berufstätigkeit auf Grund von krankheits- beziehungsweise unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht nachkommen kann, von seinem privaten Krankenversicherer ausbezahlt. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die Höhe des ausgehandelten Tagessatzes für das Krankentagegeld einerseits nicht zu niedrig angesetzt werden sollte, es andererseits jedoch das normale Tageseinkommen des Versicherten auch nicht überschreiten darf. Zudem hat die Tagessatzhöhe auch direkte Auswirkungen auf die Höhe der für das Krankentagegeld vom Versicherten zu leistenden Beiträge an seine private Krankenversicherung (PKV-Vergleich.de). Eine weitere beitragsbestimmende Rolle beim Krankentagegeld spielt zudem die sogenannte Karenzzeit, also die Zeit, die zwischen dem tatsächlichen Beginn der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und dem Leistungsbeginn des Krankentagegeldes liegt. Hierbei gibt es zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen einen wichtigen Unterschied.

Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Die meisten Arbeitnehmer nutzen das Krankentagegeld im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung. Für Arbeitnehmer ist es auch relativ leicht, die Höhe ihres durchschnittlichen Tageseinkommens zu ermitteln und die als Höchstsatz gegenüber der privaten Krankenversicherung, bei der sie ihr Krankentagegeld absichern möchten, zu belegen. Allerdings erhalten Arbeitnehmer für die ersten sechs Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihren regulären Lohn im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aus diesem Grund können Arbeitnehmer auch die Karenzzeit auf mindestens sechs Wochen festlegen, was sich sehr günstig auf die Höhe ihrer Beiträge auswirkt.

Krankentagegeld für Selbstständige

Für Selbstständige besteht zudem die Möglichkeit, ihre Krankentagegeldversicherung im Rahmen ihrer privaten Krankenvollversicherung (PKV-Vergleich.de) abzuschließen, wenn sie ohnehin privat krankenversichert sind. Allerdings sollten Selbstständige die Karenzzeit ihrer Krankentagegeldversicherung niedrig halten, denn an jedem Tag, an dem ein Selbstständiger nicht seiner Arbeit nachgehen kann, muss er auf viel Geld verzichten. Durch die kürzere Karenzzeit steigen jedoch die PKV Beiträge des Selbstständigen im Vergleich zu einem Arbeitnehmer. Dies sollte jedoch für Selbstständige kein Grund sein, auf die zusätzliche Sicherheit durch das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung zu verzichten.

Lettertest Newsletter

Gratis Probeabos, Rabatt Couponaktionen
Newsletter Umschlag