Rürup für Unternehmer und Freiberufler
Veröffentlicht am
13.06.2014
Dass es nicht mehr ausreichend bei der Altersvorsorge nur auf die gesetzliche Grundversorgung zu bauen, dürfte seit mehreren Jahren jedem bewusst sein. Ein Großteil der Bevölkerung investiert mittlerweile auch wesentliche Beiträge in eine private Altersvorsorge. Die Rürup-Rente, weniger bekannt wie die Riester-Rente aber besonders interessant für Selbstständige und Freiberufler, wollen wir heute einmal genauer betrachten.
Historie und Wesen
Unternehmer sind bekannterweise nicht rentenversicherungspflichtig und zahlen, wenn Sie schon früh selbstständig sind, im Laufe ihres Berufslebens nur wenig in die Rentenkassen ein, haben also später kaum Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Umso wichtiger ist für diese Zielgruppe eine frühe private Altersvorsorge. Da die Riester-Rente wegen mangelnder Rentenversicherungspflicht aber nicht in Anspruch genommen werden kann, wurde 2005 die „Basisrente“ (wir sagen meistens eher Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonom Bert Rürup) eingeführt.
Die Rürup-Rente ist dabei, im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, nicht umlagenfinanziert sondern finanzwirtschaftlich kapitalgedeckt, daher z.B. auch von demographischen Entwicklungen unabhängig. Allerdings ist dadurch die Ausschüttung von Überschüssen (d.h. über die Garantiesumme hinaus) unsicher bzw. nur in begrenztem Rahmen möglich – im aktuellen Zinsniveau fällt es Versicherungen besonders schwer die Erträge für ihre Gebühren und zusätzliche Ausschüttungen zu erwirtschaften. Weiterhin gibt es bei der Rürup-Rente auch kein sog. „Kapitalwahlrecht“ wie bei anderen privaten Altersvorsorgen, Beträge können also nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden sondern sind stets ratenweise auszuschütten.
Vergleich und steuerliche Behandlung
Wenn man nun eine Rürup-Rente abschließen möchte gibt es auch hier verschiedenste Möglichkeiten, bei Versicherungen, Banken und Sparkassen. Im Netz findet man ausreichend gute Seiten um die verschiedenen Optionen zur Rürup-Rente zu vergleichen.
In wieweit das eigene Risikoprofil bei der Auswahl des richtigen Anbieters entscheidend ist, haben wir in einem früheren Artikel hier schon einmal beschrieben.
In der Ansparphase können die Einzahlungen als Sonderausgaben entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einführung der Rente im Jahr 2005 betrug der abzugsfähige Höchstbetrag 60% der eingezahlten Beiträge, seitdem steigt dieser jährlich um 2% an und wird 2025 bei 100% liegen. Allerdings gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 20.000 EUR für Ledige und 40.000 EUR für gemeinsam veranlagte Verheiratete.
Daher ist die Rürup-Rente auch besonders für Personen interessant, welche in der Ansparphase ein höheres zu versteuerndes Einkommen haben.
In der Renten- bzw. Auszahlungsphase ist bis 2040 ein Teil der Beiträge als steuerfreier Betrag festgeschrieben: Bei Rentenbeginn in 2005 beträgt der Besteuerungsanteil 50%, dies steigt wieder in jährlichen 2% Schritten bis 2040 100% steuerpflichtig sind.
Der steuerfreie Anteil wird dabei bei Renteneinstieg festgelegt und gilt für den gesamten Rentenbezug.
Bildquelle: © Coloures-pic - Fotolia.com
Unternehmer sind bekannterweise nicht rentenversicherungspflichtig und zahlen, wenn Sie schon früh selbstständig sind, im Laufe ihres Berufslebens nur wenig in die Rentenkassen ein, haben also später kaum Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Umso wichtiger ist für diese Zielgruppe eine frühe private Altersvorsorge. Da die Riester-Rente wegen mangelnder Rentenversicherungspflicht aber nicht in Anspruch genommen werden kann, wurde 2005 die „Basisrente“ (wir sagen meistens eher Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonom Bert Rürup) eingeführt.
Die Rürup-Rente ist dabei, im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, nicht umlagenfinanziert sondern finanzwirtschaftlich kapitalgedeckt, daher z.B. auch von demographischen Entwicklungen unabhängig. Allerdings ist dadurch die Ausschüttung von Überschüssen (d.h. über die Garantiesumme hinaus) unsicher bzw. nur in begrenztem Rahmen möglich – im aktuellen Zinsniveau fällt es Versicherungen besonders schwer die Erträge für ihre Gebühren und zusätzliche Ausschüttungen zu erwirtschaften. Weiterhin gibt es bei der Rürup-Rente auch kein sog. „Kapitalwahlrecht“ wie bei anderen privaten Altersvorsorgen, Beträge können also nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden sondern sind stets ratenweise auszuschütten.
Vergleich und steuerliche Behandlung
Wenn man nun eine Rürup-Rente abschließen möchte gibt es auch hier verschiedenste Möglichkeiten, bei Versicherungen, Banken und Sparkassen. Im Netz findet man ausreichend gute Seiten um die verschiedenen Optionen zur Rürup-Rente zu vergleichen.
In wieweit das eigene Risikoprofil bei der Auswahl des richtigen Anbieters entscheidend ist, haben wir in einem früheren Artikel hier schon einmal beschrieben.
In der Ansparphase können die Einzahlungen als Sonderausgaben entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einführung der Rente im Jahr 2005 betrug der abzugsfähige Höchstbetrag 60% der eingezahlten Beiträge, seitdem steigt dieser jährlich um 2% an und wird 2025 bei 100% liegen. Allerdings gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 20.000 EUR für Ledige und 40.000 EUR für gemeinsam veranlagte Verheiratete.
Daher ist die Rürup-Rente auch besonders für Personen interessant, welche in der Ansparphase ein höheres zu versteuerndes Einkommen haben.
In der Renten- bzw. Auszahlungsphase ist bis 2040 ein Teil der Beiträge als steuerfreier Betrag festgeschrieben: Bei Rentenbeginn in 2005 beträgt der Besteuerungsanteil 50%, dies steigt wieder in jährlichen 2% Schritten bis 2040 100% steuerpflichtig sind.
Der steuerfreie Anteil wird dabei bei Renteneinstieg festgelegt und gilt für den gesamten Rentenbezug.
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