Recht vertraulich: „Plan B“

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 15.09.2009
Dies ist eine exklusive Leseprobe von:

Geldbrief

Deutsche versteuern ihre Konten und Depots in der Schweiz genau so, als würden diese Konten und Depots in Deutschland geführt – also völlig identisch (1:1) nach deutschem Steuerrecht. Das jedenfalls ist der Kern eines neuen Finanzplatzmodells, wie dieses aktuell in der Schweiz auf Vorschlag des Tessiner Bankers Dr. Alfredo Gysi (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Postkommunisten Gregor Gysi) diskutiert wird.


Wer mit dem Rücken zur Wand steht, muss in die Offensive gehen. In diesem Kontext ist das „Gysi-Modell“ zu sehen:

Verhinderung automatischer Auskünfte: Im Prinzip geht es nur noch um eins, nämlich um die Verhinderung des automatischen Auskunftsverkehrs. Spätestens der Fall UBS / USA, aber auch zwischenzeitlich abgeschlossene Steuerabkommen wie z. B. zwischen Liechtenstein und Grossbritannien haben gezeigt, dass der weltweite automatische Informationsaustausch in Steuerfragen schneller naht als es viele Träumer immer noch nicht wahrhaben wollen. Damit nicht diese letzte Bastion von Bankgeheimnis fällt, muss in die Offensive gegangen werden. Vereinfacht gesagt: Eintreibung und Auskehrung von Steuern durch Schweizer Banken für Bankkunden weltweit, aber eben anonym. Das ist der Deal.

So soll es funktionieren: Die Schweizer Verrechnungssteuer wird durch eine anonyme Abgeltungssteuer ersetzt, wobei insoweit nicht eine einheitliche schweizerische Abgeltungssteuer massgeblich sein soll, sondern die jeweilige Abgeltungssteuer des Heimatlandes des jeweiligen Bankkunden – im Detail näher fixiert in entsprechenden bilateralen Abkommen. Für deutsche Bankkunden würde somit die deutsche Abgeltungssteuer mit Sätzen zwischen 25 – 28 % gelten. Der Charme dieser Regelung besteht natürlich darin, dass Reste des Bankgeheimnisses (Anonymität) gewahrt bleiben und gleichzeitig Schwarzgeld mit der Zeit automatisch zu Weissgeld (Verjährung) wird, da ja aufgrund der abschliessenden Abgeltungssteuer für den jeweiligen Bankkunden keine Deklarationspflicht im Heimatland mehr besteht.

Abgeltungsmodell mit Zukunft?: Zunächst einmal haben wir keinen Zweifel daran, dass vom Ansatz her nur noch mit einem solchen Modell (mit welchen Varianten auch immer) die Reste vom Bankgeheimnis gerettet werden können. Aber es wird schwer, sehr schwer: Zunächst einmal werden die betroffenen Banken im Vorfeld Konsens finden müssen, derartige Regelungen nicht durch neue Schlupflöcher zu konterkarieren. Denn noch einmal werden sich die EU-Staaten wie anlässlich der Quellensteuer nach Massgabe der Europäischen Zinsbesteuerungsrichtlinie nicht mehr an der Nase herumführen lassen. Und natürlich ist auch die Frage erlaubt, wie denn die Schweizer Banken die korrekte Erfassung der Steuern nach Massgabe von hunderten ausländischer Steuergesetze gewährleisten wollen: Durch Hunderte von Steuerabteilungen im Back-Office?

Liechtenstein zeigt ebenfalls Interesse: Nach dem sicherlich fragwürdigen Steuerabkommen Liechtensteins mit Grossbritannien war in Englands Wirtschaftspresse bereits von Liechtenstein als „ehemalige Steueroase“ die Rede. Bereits zuvor hatte die Treuhändervereinigung in Liechtenstein keinen Hehl daraus gemacht, dass ihr das am 11.08.2009 mit Grossbritannien unterzeichnete Vertragswerk zu weit geht. Auch hier sucht man die Flucht nach vorne: „Treuhänder schlagen dritte Alternative vor“ titelte jüngst das Liechtensteiner VOLKSBLATT, wonach sich auch die Liechtensteinischen Treuhänder für eine Abgeltungssteuer nach Schweizer Vorbild aussprechen.

Alles ist im Fluss: Was bedeuten diese Entwicklungen für Offshore-Plätze wie Singapur? Können sich EU-Länder wie Luxemburg und Österreich noch dem automatischen Informationsaustausch entziehen? Verbleibt Zypern als letzte Steueroase? Wir werden Sie an dieser Stelle kompetent und zeitnah auf dem Laufenden halten. Schliesslich dürfen wir nicht ohne Stolz darauf verweisen, dass wir unsere Leser bereits seit Jahren rechtzeitig und mit richtigen Lösungsansätzen auf eben diese Entwicklungen hingewiesen haben. jur. Muc 2009 ©

Vorsicht „Schrottaktien“: Wenn wir an dieser Stelle vor von uns so bezeichneten „Schrottaktien“ gewarnt haben, dann haben wir bislang mit diesen Warnungen zu 100 % (!) Recht behalten. Vermutlich mit millionenfacher Fax-Werbung versucht aktuell ein Swiss MoneyReport, wohinter vermutlich alte Bekannte stecken, eine angeblich neue Kursrakete namens „Cavitation Technologies Inc. / WKN A0RP4T / WTC“ zu pushen. Unser Rat: Totalverlust vorprogrammiert – fassen Sie diese Aktien nicht einmal mit der Kneifzange an!  

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