Goldhandelsverbot droht

Stephan Heibel
Veröffentlicht von Stephan Heibel am 08.07.2011
Dies ist eine exklusive Leseprobe von:

Heibel-Ticker Börsenbrief

Angst, Panik und Schrecken verkauft sich nun einmal am besten. Das trifft auf die am kommenden Sonntag letztmalig erscheinende „News of the World“ zu, aber auch in Deutschland gibt es Verlage, die nach diesem Prinzip ihr Geld verdienen. Und auch in der Finanzbranche.


So geistern seit zwei Wochen Meldungen durch die Presse, der „freie Goldhandel werde eingeschränkt“, ein erster Schritt in Richtung des Goldbesitzverbots aus den 20er Jahren im vorigen Jahrhundert. Damals wurde der Goldbesitz in den USA verboten und unter Strafe gestellt.

Die Finanzkrise 2007-2009 wurde in einem wesentlichen Teil dadurch verursacht, weil große Teile des Derivatehandels außerhalb der Börsenplätze stattfanden. Investmenthäuser gaben vor, die gleiche Technologie wie die Börsenplätze zu haben und boten sich als Handelspartner ihrer Kunden im Eigenhandel an, sicherten sich natürlich an anderer Stelle gegen die eingegangenen Verpflichtungen ab (AIG!). Doch wie groß die Außenstände wirklich waren, wusste niemand, nicht einmal AIG, da stets nur ein kleiner Teil versichert wurde.

Um diesem Wildwuchs Einhalt zu gebieten, gab es in den USA den Frank-Dodd-Act. Dieser besagt, dass bestimmte Transaktionen nicht mehr privat sondern nur noch über die Börse stattzufinden haben. Privat schließt in diesem Fall den OTC-Handel (Over-The- Counter – über den Schalter oder auch direkter Telefon- und Internethandel) mit ein.

Ab dem 15. Juli ist somit der Kauf von Gold-Futures OTC verboten. Wer Goldfutures kaufen möchte, der muss sich an einer der Rohstoffbörsen registrieren, beispielsweise der Chicago Mercantile Excange (CME), um Goldfutures handeln zu dürfen. Das ist teuer und daher eine große Hürde für Privatanleger.

 

In den Angst-Panik-und-Schrecken-Medien wird nun beschrien:

„Wehret den Anfängen“, denn das Verbot des Goldhandels sei nur der erste Schritt in Richtung der Verhältnisse, die es in den 20er Jahren gab. Das ist aber bei näherer Betrachtung Unsinn:

1. Es gibt heute jede Menge börsennotierte Instrumente, auch gehebelte Instrumente, um auf eine Goldpreisbewegung in die eine oder andere Richtung zu wetten. Auf Gold-ETFs werden Optionen begeben und zu genau definierten Optionsbedingungen gehandelt. Der Privatanleger ist also nicht ausgeschlossen worden, es gibt reichlich Alternativen.

2. Das Verbot beruht auf der Erkenntnis, dass ein Handel ohne ausreichendem Bezug zum zugrunde liegenden Rohstoff nicht wünschenswert ist. OTC wurden im Vorfeld der Finanzkrise so viele Derivate gehandelt, dass deren Volumen das Volumen des zugrunde liegenden Wertes um ein Vielfaches überstieg. Die Preisfindung war ausgehebelt, es war ein reines Finanzkasino.

Durch den Zwang, künftig über eine Börse zu handeln, gibt es zumindest zentral verfügbar die Information, wie groß das Handelsvolumen in den einzelnen Werten ist. So ist die Voraussetzung dafür geschaffen, in einem zweiten Schritt das Volumen der Finanztransaktionen mit einer passenden Obergrenze zu versehen – vielleicht nach der nächsten Finanzkrise ;-)

3. Der Besitz von Gold wird durch dieses Gesetz nicht beeinträchtigt, und so skeptisch ich das Gesetz auch interpretieren mag, es zielt auch nicht darauf ab.

 

Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen: Der Goldhandel wird weiterhin stattfinden wie eh und je. Vielleicht wird das Volumen vorübergehend etwas abnehmen, vielleicht strömen die OTC-Händler jedoch auch in Scharen an die Börsen und erhöhen dort das Handelsvolumen. Schlimmstenfalls gibt es eine kurze Korrektur am Goldmarkt, die wir für Nachkäufe nutzen würden.

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