Wird Basel III zum Placebo?

Bernecker Tagesdienst
Die im Rahmen von Basel III festgelegten Kriterien zur Kapitalausstattung von Banken sollten eine schlagkräftige Antwort auf die Finanzkrise sein und das Risiko einer Wiederholung minimieren. Mit den Maßnahmen sollte das Vertrauen der Marktteilnehmer in die dauerhafte Stabilität, Verlässlichkeit und Transparenz der Banken Stück für Stück wiederhergestellt werden.
Die Entwürfe und deren Ausarbeitung ließen erahnen, dass es die Politik ernst meint. Der massive Widerstand der Banken zeigte, dass man offenbar an den richtigen Stellschrauben zu drehen gewillt war. So wurden unter anderem eine Verschuldungsgrenze eingeführt und strengere Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung sowie deren Erhaltung festgelegt. Alles in allem sind die angedachten Maßnahmen durchaus geeignet, die oben genannte Zielsetzung auch zu erreichen.
Kurz vor dem Ziel scheint man nun aber doch noch vom Weg abzukommen. Der Entwurf, dem die geplante EU-Verordnung zu Grunde liegen wird, weist Abweichungen von den ursprünglich vereinbarten Anforderungen auf. Banken, die Versicherungen als Tochtergesellschaften haben, können deren Kapitalreserven dem eigenen Eigenkapital zurechnen. Darüber hinaus können zukünftig auch stille Einlagen als Eigenkapital ausgewiesen werden. Es dürfte kaum überraschen, dass ausgerechnet deutsche und französische Kreditinstitute von den Änderungen profitieren.