Unternehmensinsolvenz – Zahlen und Fakten

Veröffentlicht am 10.06.2013
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Egal ob man Privatperson oder Unternehmen ist, bei Zahlungsunfähigkeit und wartenden Gläubigern droht oftmals oft die Insolvenz. An sich ein eher unschönes Thema über welches man selten spricht, gerade desshalb möchten wir uns im heutigen Beitrag aber näher mit der Insolvenz von insbesondere Unternehmen beschäftigen und hierzu verschiedene Zahlen und Methoden nennen.


Vergangenes Jahr gab es in Deutschland knapp 150.000 Insolvenzanmeldungen, davon entfallen auf Unternehmen knapp 1/5, 4/5 machen die Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenz) aus. Die Zahlen sind seit gut über 15 Jahren recht konstant, mit wenigen saisonalen Schwankungen.

Ist ein Unternehmen (eine juristische Person) Zahlungsunfähig, d.h. wenn der  Schuldner weniger als 90% seiner Gläubiger bedienen kann, bzw. droht diese Zahlungsunfähigkeit (Wissen, dass in naher Zukunft Zahlungsunfähigkeit eintreten wird)  oder wenn das Unternehmen überschuldet ist, stellt es einen Insolvenzantrag. Hierdurch kann der Schuldner erreichen, dass er von der Restschuld befreit wird. Das Insolvenzverfahren für Unternehmen ist übrigens genau in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.

Der Antrag muss unbedingt innerhalb von 3 Wochen seit Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden, sonst droht ein Verfahren wegen sog. Insolvenzverschleppung, hierbei ist der Geschäftsführer bzw. Vorstand haftbar. Dieses Verfahren ist sehr unschön, kann mitunter sogar zu einer Vorbestrafung führen und ruiniert oft den Ruf als  Geschäftsführer für lange Zeit. Daher sollte in solch einem Fall zeitnah Beratung eingeholt werden, wie sie z.B. auf der Webseite von Pacemark Finance angeboten wird.
Im Übrigen können auch Gläubiger einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.

Im Anschluss prüfen die zuständigen Gerichte den Insolvenzantrag und geben diesem in Regel statt, sofern die Insolvenzmasse ausreicht um die Verfahrenskosten zu tragen. Der bestellte Insolvenzverwalter erarbeitet dann nach Möglichkeit einen Sanierungsplan bzw. schlägt in einem Insolvenzplan vor, wie die noch zur Verfügung stehenden Mittel an die Gläubiger verteilt werden.

Es gibt einige Möglichkeiten wie man die Insolvenz bzw. vor allem das stellen des Insolvenzantrages umgehen kann, damit der Ruf der Geschäftsführung nicht leidet bzw. keine Haftungsansprüche entstehen. Ein Weg ist z.B. die Liquidation von Gesellschaften. Hierbei wird der Geschäftsführer der Alt-Gesellschaft ausgetauscht (zum Umgehen von Haftungsansprüchen) und die Anteile werde an neue Gesellschafter übertragen/verkauft. Dadurch sind die bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer umgehend „frei“ und können anderen Tätigkeiten nachgehen, unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens.

Dennoch sollte es natürlich immer oberste Priorität haben, ein gesundes Unternehmen aufzubauen und zu führen, welches über entsprechende Mittel und eine gesunde Balance zwischen Eigen- und Fremdkapital verfügt. Oft sind vielleicht auch Kunden oder Mitarbeiter bereit, das Unternehmen durch eine schwere Phase zu unterstützen.

Bildquelle: © cirquedesprit - Fotolia.com

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