Um die zwischen Bundesregierung und den Energiekonzernen ausgehandelte Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke gesellen sich zunehmend Fragezeichen

Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH
Veröffentlicht von Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH am 20.03.2011
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Bernecker Tagesdienst

Nach der Nuklearkatastrophe in Japan ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel verlauten, dass die Laufzeitverlängerung für drei Monate auf Eis gelegt und in dieser Zeit die Sicherheit der Meiler überprüft werde. Sieben Atomkraftwerke sollen nach dem Willen der Bundesregierung sofort abgeschaltet werden, als Grundlage für diese Verfügung greift man auf § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes zurück.


 

Dieser Paragraph ermächtigt die Regierung, im Falle einer konkreten Gefahrensituation die Abschaltung von Atomkraftwerken zu veranlassen. Das Problem: Eine solche Gefahrensituation für die deutschen Meiler liegt nicht vor und hat sich durch das Unglück in Japan auch nicht neu ergeben. Bis zuletzt hat die Regierung erklärt, dass alle deutschen Atomkraftwerke sicher sind und man keine Gefährdung durch deren Betrieb erkenne. Eine alternative belastbare gesetzliche Regelung, mit der die Abschaltung legitimiert werden könnte, existiert nicht.

Die Betreiber der Kraftwerke haben demnach einerseits einen Anspruch auf Schadenersatz und dürfen andererseits darauf vertrauen, dass die vereinbarte Laufzeitverlängerung Bestand hat. In den vergangenen Tagen wurde viel heiße Luft gehandelt, die Entscheidung über den Zeitpunkt des Ausstieges wird letztlich in den Händen des Bundesverfassungsgerichtes liegen. Die Oppositionsparteien werden ihre Klageschriften in Kürze einreichen. 

 

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