Steuerreform in Liechtenstein

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 04.01.2011
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Geldbrief

Steuerreform in Liechtenstein: Am 1. Januar 2011 ist in Liechtenstein ein neues Steuergesetz in Kraft getreten. Attraktiv und wettbewerbstauglich sind die angestrebten Parameter: Niedrigere Besteuerung, internationale Kompatibilität und europarechtliche Konformität. Besonderes Augenmerk wurde auf die Besteuerung sog. vermögensverwaltender Strukturen wie Stiftungen, Anstalten und Trusts gelegt. Solche Rechtsformen werden im neuen Steuergesetz als Privatvermögensgesellschaften (PVG) qualifiziert, wenn sie ausschliesslich für Privatpersonen vermögensverwaltend tätig sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Solche Privatvermögensgesellschaften unterliegen nicht der normalen Ertragsteuer, es gilt jedoch eine neue Mindestertragsteuer von 1’200 Schweizer Franken pro Jahr. Liechtenstein bleibt damit ein attraktiver Standort für die Vermögensverwaltung. Aber auch das muss klipp und klar gesagt werden: Die legale Einbindung und Abstimmung mit dem jeweiligen Heimatfiskus des Anlegers ist und bleibt der schwierigere Teil.


„Privatbanquiers“ im Aufwind: Gelegenheit macht Diebe. Mitarbeiter mit Zugang zu „heissen“ Kundendaten werden auch in Zukunft versuchen, diese zu Geld zu machen - zumal wenn ausländische Regierungen wie in Berlin solche Straftäter dafür auch noch fürstlich belohnen. Insbesondere bei Grossbanken mit internationalen Klientel sei - anders als bei kantonalen Banken oder auch Sparkassen - die Gefahr des Datenmissbrauchs besonders hoch einzuschätzen - heisst es. Von diesem Trend würden schweizerische „Privatbanquiers“ alter Schule bereits seit einigen Jahren profitieren. - heisst es. Wir halten wenig davon, aus solchen Gründen zu „Privatbanquiers“ zu wechseln, von den damit einhergehenden höheren Kosten einmal ganz abgesehen. Wirkliche Problemlösungen sehen anders aus. Offene Immobilienfonds: Vor den (versteckten) Risiken bei offenen Immobilienfonds haben wir an dieser Stelle rechtzeitig gewarnt, noch bevor diese wie z. B. der P2Value die Anteilsrücknahme aussetzten und deren Anteile nur noch über den Zweitmarkt mit hohen Verlusten verkauft werden konnten. Ärgerlich sind solche Verluste für Anleger insbesondere dann, wenn solche Fondsanteile zuvor von den beratenden Banken quasi wie Festgeld verkauft wurden. Unser Tipp: Betroffene Anleger haben in solchen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank und / oder gegen die Fondsgesellschaft geltend zu machen wegen Falschberatung und / oder fehlerhafter Prospektangaben. Zertifikate: Ein deutsches Finanzmagazin empfiehlt soeben Zertifikate von Morgan Stanley mit einem fixen Coupon von 6 % bei einer Laufzeit bis 2015 zu „überschaubaren Risiken“. Basiswert ist der Euro-Stoxx-50. Aber diese fixen 6 % p. a. sind nicht sicher. Denn die Rückzahlung des Nennbetrags zu 100 % hängt von der Entwicklung des Basiswerts ab. Ok - die diesbezüglichen Risiken wurden bei der Empfehlung zutreffend beschrieben. Was uns bei Zertifikate-Empfehlungen - wo und von wem auch immer - fast durchgehend irritiert: Das ja nun spätestens seit der Lehman- Pleite leidlich bekannte Emittenten-Risiko wird an keiner Stelle erwähnt. Rückzahlung in 2015 - bis dahin kann an den Finanzmärkten viel, sehr viel passieren. Und die Bonität von z. B. Morgan Stanley ist nun wahrlich nicht über alle Zweifel erhaben. Internationale Rating-Agenturen versehen den Ausblick mit der Bemerkung „negativ“ (bei noch A-Ratings), andere wie Scope listen Morgan Stanley bereits mit dem Rating BBB. Zur Klarstellung: Die Wahrscheinlichkeit ist nach wie vor gross, dass der Emittent Morgan Stanley auch in 2015 die Rückzahlung seiner Zertifikate bedienen kann. Die Frage ist nur, ob ein „fixer“ Coupon von 6 % (von den anderen Konditionen des Zertifikats einmal abgesehen) das nun einmal vorhandene Emittentenrisiko richtig widerspiegelt. Und vor allem: Jede seriöse Empfehlung von Zertifikaten sollte sich zwangsläufig - auch - der jeweiligen Bonität des Emittenten widmen. Und genau das geschieht (erstaunlicherweise!?) flächendeckend nicht. Die Antwort für diesen unstreitigen Qualitätsmangel liegt auf der Hand: Jede anzeigenfinanzierte Finanzpublikation kann schlicht und einfach kein Interesse daran haben, unliebsame Bemerkungen über die möglicherweise fragwürdige Bonität ihrer Anzeigenkunden zu machen. P.S.: Auch deswegen schätzen unsere Leser seit nunmehr 39 Jahren den Geldbrief - garantiert frei von Interessenkonflikten, da definitiv nicht von Anzeigenkunden abhängig. jur. Muc 2011©
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