Schadenersatz für Steuersünder

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 02.08.2010
Dies ist eine exklusive Leseprobe von:

Geldbrief

Liechtensteiner Gericht spricht Steuersündern Schadenersatz zu - lauteten die Schlagzeilen im Februar 2010. Geklagt hatte seinerzeit ein Kunde der Fürstenbank LGT. Die (durchaus intelligente) Begründung des enttarnten Steuersünders vor Gericht: Hätte die LGT Treuhand unverzüglich über den Datenklau informiert, hätte er sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen und von der damals gerade aktuellen Amnestie profitieren können.


Das Urteil ging seinerzeit in die nächste Instanz, und bereits in Geldbrief 05/2010 hatten wir zum Bestand des Urteils eine klare Prognose: „Das Urteil wird dort keinen Bestand haben“. Wie so oft, eine treffsichere Prognose. Das liechtensteinische Obergericht hat soeben die Millionen-Entschädigung im LGT-Skandal gekippt. Der Fall geht nun in die dritte Instanz. Wir wagen wiederum eine klare Prognose: Es wird sich nichts mehr ändern. Also: Kein Schadenersatz für Steuersünder! Euro-Lügen & Bullshit: Unter dieser Überschrift warnten wir in den Ausgaben 10 und 11/2010 ausdrücklich vor der hektischen, unüberlegten Flucht in andere, angeblich harte Fremdwährungen. Hintergrund war, dass bereits die einschlägigen Verbraucherschützer glaubten, dem deutschen Sparer Tipps geben zu müssen, wie dieser am besten und kostengünstig sein Geld im seinerzeit hoch gelobten US-Dollar anlegen könne. Mittlerweile, kaum zwei Monate später, liest sich alles schon wieder völlig anders: Auf einmal ist wieder die Rede von der Euro-Stärke, von der schwächeren amerikanischen Wirtschaft (Wachstumsabschwächung seit nunmehr 3 Quartalen) und den eigentlich ohnehin viel grösseren Schuldenproblemen der USA etc. Alles getreu dem Motto: Was stört mich mein Geschwätz von gestern. Mit ein wenig Nachdenken und Augenmass hätte man darauf auch früher kommen können. Wir vom Geldbrief haben jedenfalls nachdrücklich vor diesen „Modetrends“ gewarnt. Und wir wiederholen das: Für den langfristigen Kapitalanlageerfolg benötigt man Erfahrung, Wissen, Augenmass und vor allem eine ruhige Hand. Nahezu alles fehlt insbesondere jungen Finanzjournalisten, die dafür bezahlt werden, zwecks Auflagensteigerung mit Schlagzeilen fragwürdigen Modetrends nachzujagen. Wie Schweizer Banken deutsche Kunden loswerden wollen: Von der zweitgrössten Schweizer Bank wird soeben vermeldet, dass man dort die Gebühren für Offshore-Konten dramatisch um bis zu 660 Prozent verteuern will. Ausländische Kunden, die weniger als 1 Mio. Franken auf ihrem Konto haben, wolle man dort ohnehin loswerden – heisst es. Ähnliche Tendenzen soll es auch bei der grössten schweizerischen Bank geben. Ganz verständlich ist das alles nicht, da man ja auch in der Vergangenheit mit offenen und versteckten Kosten („Apotheker-Preise“) nicht gerade zimperlich gewesen ist. Offensichtlich soll es bei schweizerischen Banken auch Überlegungen geben, von deutschen Kunden einen Nachweis zu verlangen, woraus hervorgeht, dass diese ihre ausländischen (Zins-) Erträge korrekt dem deutschen Fiskus angezeigt haben. Andere Länder, andere Sitten – andere Zeiten, noch andere Sitten! Ausländische Kunden sollten sich jedenfalls auf vorgenannte Trends einstellen. Kapitalschutz-Produkte: Amerikanische Investmenthäuser (z. B. Goldman Sachs) werben immer wieder ganzseitig für ihre hauseigenen „Kapitalschutz-Produkte“. „Kapitalschutz“ klingt gut, und kommt offensichtlich dem Bedürfnis von Kapitalanlegern, möglichst nichts zu verlieren, entgegen. Nur: Aus Kundengesprächen wissen wir, dass bei diesen „Kapitalschutz-Produkten“ immer wieder übersehen wird, dass der 100- prozentige Kapitalschutz nicht in Beton gemeisselt ist. Dahinter verbirgt sich ausnahmslos, es handelt sich nämlich um Zertifikate und eben nicht um Sondervermögen (!), das klassische Emittentenrisiko des jeweiligen Investmenthauses. Es soll ja schon grosse amerikanische Investmenthäuser gegeben haben, die pleite gegangen sind. Und wenn der Emittent solcher Kapitalschutz-Produkte pleite geht, dann erhält man im schlimmsten Falle nichts. „Kapitalschutz“ ist insoweit ein reines Versprechen. Selbstanzeige-Beratung: Deutschen Kapitalanlegern, die per Selbstanzeige reinen Tisch machen wollen, sei nochmals dringendst der bahnbrechende Beschluss des ersten Strafsenats des obersten deutschen Bundesgerichtshofs vom 20.05.2010 ans Herz gelegt (BGH 1 StR 577/09). Mehr oder weniger „nebenbei“ hat der erste Strafsenat mit diesem Beschluss eine über Jahrzehnte gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung des deutschen Selbstanzeige-Paragraphen vom Tisch gefegt. Hiernach waren bislang auch sog. Teil-Selbstanzeigen (z. B. „nur“ für Depots in einem bestimmten Land) wirksam. Das ist nun anders: Straffreiheit über den Weg der Selbstanzeige bekommt nur, wer umfassend „reinen Tisch“ macht. Das bedeutet: Wer Depots in mehreren Ländern hat (z. B. in Zürich, Luxemburg und Vaduz), der muss alle diese Depots angeben, um per wirksamer Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Nochmals: Aufgrund jahrzehntelanger gefestigter Rechtsprechung wurde das bis zum 20.05.2010 anders gehandhabt. Andere Zeiten, andere Sitten. Individuelle Information und Beratung ist dringend notwendig.
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