Recht vertraulich: „So sieht der Steuerdeal mit Deutschland aus“
Veröffentlicht von
Aardon Internet GmbH
am
04.10.2010
titelte jüngst der Tagi, dem deutschen Publikum besser als Tages-Anzeiger bekannt. Angeblich, so heisst es hier, sei der schweizerische Bundesrat kurz davor, sich mit Deutschland über die Legalisierung von Schwarzgeld zu einigen. Was dort über den angeblich bereits erfolgten „Handschlag über die Eckwerte“ berichtet wird, dürfte auf einen heissen Herbst hinauslaufen und einigen (deutschen) Kapitalanlegern noch schlaflose Nächte bereiten.
Neues DBA Deutschland-Schweiz: Hintergrund sind bekanntlich die Sondierungsgespräche für den erweiterten Informationsaustausch (Amts- und Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung, Einführung sog. OECD-Standards etc.) im Rahmen eines neu auszuhandelnden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). Bekanntlich will man dabei sowohl die künftige Besteuerung von Vermögenserträgen sowie die Legalisierung der sog. Altgelder (Vergangenheit) regeln. Grundsätzlicher Knackpunkt: Deutschland will möglichst den automatischen Auskunftsverkehr; die Schweiz will möglichst eine Pauschallösung auf anonymer Basis (wir bleiben bei unserer Meinung, dass das „Endziel“ automatischer Auskunftsverkehr ohnehin nur eine Frage der Zeit ist).
Handschlag über die Eckwerte: Angeblich sollen sich Schweizer und Deutsche nun sehr nahe gekommen sein. Die hart umkämpfte Lösung für die Legalisierung der sog. Altgelder soll hiernach wie folgt aussehen: Die letzten 10 Jahre (also die Jahre 2000 bis 2009) sollen auf Basis geschätzter jährlicher Erträge von 3 % besteuert werden. Das ergibt addiert für die letzten 10 Jahre einen steuerpflichtigen „Ertrag“ von ca. 30 %. Der Steuersatz hierauf soll sich an der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35 % orientieren. Was in Zahlen bedeuten würde: Bei einem Vermögen von 1 Mio. Euro ergäbe sich auf Basis fiktiver steuerpflichtiger Erträge von ca. 30 % (300’000 Euro) eine Steuernachzahlung (Steuersatz knapp unter 35 %) über insgesamt 100’000 Euro. Soweit, so gut.
Weitere 15 % auf „altem“ Geld: Doch nun kommt es. Für die länger als 10 Jahre (!?) zurückliegende Zeit ist eine weitere Pauschallösung vorgesehen. Hiernach soll das „unversteuerte Vermögen“ nochmals mit weiteren 15 % (!) belastet werden. Also bei einem Vermögen von 1 Mio. Euro mit weiteren 150’000 Euro. Beide Pauschalen summieren sich somit auf ca. 25 %, womit somit das gesamte Vermögen durch Pauschalen um ca. 1/4 geschmälert wird (im Beispielsfall: ca. 250’000 Euro) – davon soll der Grossteil an den deutschen Staat gehen.
Konkret soll das dann wie folgt laufen: Das „Inkasso“ wird automatisch (gemeint ist damit wohl auch „anonym“) durch die schweizerischen Banken vorgenommen. Wer nichts macht, wird somit über Nacht (Stichtag: 31.12.2010?) um 25 % seines dortigen Vermögens ärmer. Wer nicht mitmachen will, so heisst es, müsse entweder seine Konten/Depots „saldieren“ (sprich: die Kontoverbindung auflösen) oder das Einverständnis geben, dass sein Name und Kontostand den deutschen Steuerbehörden gemeldet werden.
Das war´s dann wohl: Zunächst einmal sind wir stolz darauf, an genau dieser Stelle seit nunmehr über 10 Jahren vor eben diesem „Sell-out“ gewarnt zu haben: „Auch das Schweizer Bankgeheimnis wird fallen“. Wer unserer Devise „ertragsteuerfrei“ anlegen gefolgt ist, hat heute vergleichsweise wenig Probleme. Für alle anderen beginnt ein heisser Herbst. Fragen über Fragen: „Saldieren“ und dann? Nichts machen und dann? Schon jetzt sind wir gespannt, welche Antworten hierauf von offizieller Seite der Bänker gegeben werden. Wohl gemerkt: Von Seiten eben derjenigen, die seit Jahren und Jahrzehnten mit fragwürdigen und falschen Versprechen ausländisches Kapital angelockt haben! Sagen Sie uns bitte, was Ihnen Ihre Banken raten, und erwarten Sie dann unsere Kommentare.
Fragen über Fragen: Zunächst einmal stellt sich ja wohl die Frage, warum im Rahmen dieses Deals die Jahre 1999 und früher mit pauschal 15 % nachversteuert werden sollen, Kalenderjahre, die spätestens zum 01.01.2011 strafrechtlich und steuerlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) verjährt sind. Und dann vor allen Dingen doch eins: Was gilt für die Milliarden-Vermögen der „richtig“ Reichen, also für diejenigen Vermögen, die im Rahmen gezielter Verschleierungsstrategien seit Jahren hinter Stiftungen und Trusts bzw. auf ausländischen Zahlstellen versteckt werden? Könnte es sein, dass mit diesem „Deal“ genau diejenigen ausländischen Kapitalanleger verschreckt werden sollen, die man wegen „relativ“ kleiner Vermögen ohnehin nicht mehr haben wollte/will? (vgl. hierzu auch Recht vertraulich in Geldbrief 02/2010 und 13/2009). Und schliesslich: Gilt Gleiches dann auch – zeitversetzt? – für Liechtenstein und andere ehemalige Steueroasen?