Recht vertraulich: schweizerische Weissgeldstrategie

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 15.03.2010
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Geldbrief

Schweizer Bankgeheimnis ade - was sonst, aber das gilt nicht erst seit heute. Andererseits: wie´s genau weitergeht, werden erst die nächsten Monate zeigen. Nix Genaues weiss man nicht – nicht zuletzt auch deshalb, weil es die Schweizer Politik selbst nicht weiss. Die Verunsicherung ist nach wie vor gross:


Automatischer Informationsaustausch: … kommt für die Schweiz sicher nicht in Frage – so die bislang einhellige Meinung. Aber es war dann kein geringerer als der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz, der – unmotiviert und ohne Not, wie viele meinen – dann auch noch den automatischen Informationsaustausch zur Diskussion stellte. Alsdann folgten Dementis – der automatische Informationsaustausch sowie Spontanauskünfte stünden nach wie vor nicht zur Diskussion. Wirklich? Ihr Herausgeber jedenfalls weiss aus seinem diplomatischen und politischen Umfeld, dass sich letztendlich der automatische Informationsaustausch über die Grenzen hinweg durchsetzen wird. Weissgeldstrategie: Die Details sollen ohnehin in bilateralen Verhandlungen mit den Heimatländern der jeweiligen Steuersünder geklärt werden. Und insoweit zeichnet sich mittlerweile eine rigorose Weissgeldstrategie ab. Als sicher darf gelten, dass sich die Schweiz verpflichtet, in Zukunft kein Schwarzgeld mehr anzunehmen. Unklar bleibt, wie die Banken das zu überprüfen haben. Teilweise wird hierzu gefordert, dass das ausländische Finanzamt (!) zu bescheinigen habe, dass die Gelder versteuert sind. Wenn man so will, ist das schon eine Art automatischer Informationsaustausch. Tendenziell wird es wohl auch in Richtung Abgeltungssteuer gehen, wonach z. B. deutsche Kontoinhaber ihre Einkünfte zunächst mit der in Deutschland geltenden Abgeltungssteuer von 25 % der Kapitalerträge – anonymisiert – zu versteuern hätten (siehe auch Geldbrief 18/2009: Gysi-Modell). Parallel dazu werden zur Lösung der Altgeldprobleme in den bilateralen Verhandlungen seitens der Schweiz wohl auch Amnestie-Lösungen eingefordert werden, und das wird auch machbar sein, allerdings in Abhängigkeit davon, was im Gegenzug von der Schweiz hierzu angeboten wird. Klare schweizerische Konzeptionen, wie „Altbestände“ gemeinverträglich zu „regularisieren“ sind, lassen sich bislang jedoch nicht erkennen. Unstreitig ist, dass in Zukunft seitens der Schweiz Amtshilfe nach OECD-Standard geleistet werden soll und hierfür der bisherige Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung keine Rolle mehr spielt – allerdings, sicher ist auch das nicht, das letzte Wort könnte insoweit noch das Volk per Referendum haben – und dann darf man gespannt sein, welchen Druck das Ausland auf einen demokratischen Volksentscheid ausüben wird. Auskunft nach OECD-Standard: Dieses bedeutet nicht, dass auf blosse Anfrage des ersuchenden Staates Bankinformationen zu übermitteln sind. Zwar darf das jeweilige Bankgeheimnis, im Ergebnis, solchen Auskunftserteilungen nicht mehr entgegenstehen. Aber noch immer gilt, dass auch nach OECD-Standard Auskünfte nur auf Anfrage und auf begründeten Verdacht, der näher darzulegen ist, zu erfolgen hat. Gleichzeitig hat dabei der ersuchende Staat eine Erklärung abzugeben, wonach alle in seinem eigenen Gebiet zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einholung der Auskünfte ausgeschöpft sind! Insoweit gibt es also immer einen nationalen „Vorlauf“! Aber auch der derzeitige OECD-Standard kann natürlich „aktualisiert“ werden und damit neue Fakten schaffen. Wenig beachtet, aber interessant ist auch Folgendes: Für Schweizer Steuerpflichtige verbleibt es dabei, dass die dortigen Steuerbehörden unverändert nur bei Steuerbetrug die Konten offenbaren, nicht jedoch bei einfacher Steuerhinterziehung. Ähnliches gilt für Österreich, wo der strenge Schutz des österreichischen Bankgeheimnisses unverändert für Steuerinländer gelten soll. Dass man Probleme (legal) vor allem auch durch Auswandern bzw. Verlagerung steuerlicher Wohnsitze erleichtern und lösen kann, ist und bleibt eine interessante Option. Zumindest gilt das aktuell – ob z.B. auch das innerstaatliche, schweizerische Steuerrecht demnächst geändert und auf EU-Standard beschnitten wird, lässt sich ohnehin derzeit nicht seriös prognostizieren. Aber es warten auch schon andere Länder auf ausländische Einwanderer. Kurswechsel: Erstaunliches hört man derzeit von deutschen Bankkunden, die sich bislang im sicheren Hafen der Diskretion des schweizerischen Finanzplatzes wähnten. An der Bahnhofstrasse herrscht auf einmal absolute Funkstille, was die bisherigen Ratschläge betrifft, wie man durch Zahlstellenverlagerungen, Kontenverlagerungen, Einschaltung von Trusts und Stiftungen etc. seine steuerlichen Dinge optimieren könne. Vereinfacht gesagt will man sich dort an solche Ratschläge nicht mehr erinnern. Eher beiläufig wird nunmehr darauf hingewiesen, dass man dort selbstverständlich „immer“ davon ausgegangen sei, dass im Heimatland ohnehin alles legal deklariert werde/worden sei. Sollte dieses – wider Erwarten! – nicht der Fall gewesen sein, rate man dringend zur Selbstanzeige etc. Kein Wunder, wenn sich angesichts solcher Töne viele Kunden mittlerweile verschaukelt fühlen – wir haben davor seit Jahren heftigst gewarnt!
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