Recht vertraulich: OECD lobt Schweiz
Veröffentlicht von
Aardon Internet GmbH
am
18.01.2010
Zumindest ein fragwürdiges Lob, welches den Finanzplatz Schweiz zumindest hellhörig machen sollte. Denn Bankkunden weltweit, ob nun in den USA, Frankreich oder Deutschland, sind die Leidtragenden der dahinter stehenden Entwicklung gewesen. Das schweizerische Bankkundengeheimnis, im Interesse von Diskretion und Wahrung der Privatsphäre seit Jahrzehnten ein bewährter Fels in der Brandung, wurde quasi über Nacht auf OECDStandard (und weniger) zusammengeschmolzen.
Peinlich dabei die Nacht- und Nebelaktion der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), die sich im Februar 2009 auf fragwürdige Weise für befugt hielt, die drohenden US-Steuerbehörden mit der freiwilligen Herausgabe von 300 UBS-Kunden bei Laune zu halten. Für letztere ist nur ein schwacher Trost, dass soeben das Bundesverwaltungsgericht in Bern die Herausgabe der UBS-Daten an die USA als massive Verletzung des Bankgeheimnisses und damit als rechtswidrig gerügt hat. Ok, irgendwie ist das schon wieder Schnee von gestern - wären da nicht andere aktuelle Entwicklungen, die es sorgfältig im Auge zu behalten gilt:
Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen von Grossbanken: Wie beinahe fast jedes Jahr versuchen die Grossbanken ihre aktuellen „Risiken“ mittels neuer AGB in die Sphäre der Kunden zu verlagern. Wir wollten zunächst unseren Augen nicht trauen, als wir die soeben versandten neuen AGB einer Grossbank lasen. Sofern wirksam (woran wir erhebliche Zweifel haben), soll hiernach das Bankkundengeheimnis nicht mehr für solche Kunden gelten, die gegen ihre Bank gerichtliche Schritte eingeleitet haben, mit Zahlungen im Rückstand sind oder Vorwürfe gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber in- und ausländischen Behörden erheben. Ferner behält sich die Bank eine Offenlegung bei Transaktionen in ausländischen Wertpapieren vor, sofern die „zur Anwendung gelangenden Bestimmungen“ das erfordern. Bei dieser vagen Formulierung fallen darunter natürlich auch ausländische Bestimmungen. Also im Prinzip ein Persilschein für Alles und Jedes. Wir lassen das zunächst einmal unkommentiert - werden Sie jedoch auf dem Laufenden halten, vor allem wenn uns konkrete Vorgänge vorliegen.
Segregated Accounts: Vermutlich will man mit den neuen AGB auch die bevorstehende Einführung von sogenannten Segregated Accounts absichern. Bislang wurden und werden in der Schweiz ausländische Wertschriften für Kunden ausschliesslich in Sammelkonten verwahrt, so dass bislang für Behörden aus dem Herkunftsland nicht ersichtlich ist, für wessen Rechnung die ausländischen Wertschriften gehalten werden. Einzelne Länder wie Norwegen und zuletzt auch Griechenland fordern bereits, dass bei Schweizer Banken ausländische Wertschriften in sog. Segregated Accounts gehalten werden, aus denen ersichtlich ist, wer welche Anteile in einem Unternehmen hält - was insoweit dann bereits auf einen automatischen Auskunftsverkehr hinauslaufen würde, abgesichert durch die neuen AGBs der Banken!
„UHNW“ : Schonungslos offen verkündete jüngst Marco Bizzozero, seit Mai 2009 CEO der Deutschen Bank (Schweiz), dass die ambitionierte Geschäftspolitik („Wir wollen Benchmark unter den Auslandsbanken in der Schweiz sein“) vor allem auf die Gewinnung von UHNW-Kunden ausgerichtet sei. Und zu eben diesen Ultra-High-Net-Worth- Kunden zählt man dort erst Kunden ab einem Vermögen von 25 Mio. Schweizer Franken. Sagen wir einmal so: Ob das für UHNW-Kunden etwas Gutes bedeutet, mag durchaus bezweifelt werden (siehe auch Geldbrief 13/2009: „Melkware“).Vor allem aber wissen nunmehr Nicht-UHNW-Kunden, wo sie status-technisch eingeordnet werden.
VV-Mandate: Wir hören von Kunden, wie teilweise auch in der Schweizer Wirtschaftspresse publiziert, vermehrt von „Unstimmigkeiten“ bei betreuten VV-Mandaten. Bedingt durch die Verwerfungen in der Finanzkrise hat es wohl bei einzelnen Account- Managern Zwänge bzw. Versuchungen gegeben, eigene „faule Eier“ (insbesondere notleidende Immobilienfonds, Hedge-Fonds etc.) in Kundendepots zu entsorgen. Unser Rat: Ständige Kontrolle und Überwachung ist ein absolutes Muss. Bei der Kontrolle ist besonders Augenmerk auf geflopte, relativ unbekannte Hedge-Fonds- Positionen zu werfen. Ferner: Wurden Risiken eingegangen, die mit den zuvor vereinbarten Richtlinien nicht mehr vereinbar gewesen sind? Verbleibt noch ein Problem: Genau genommen riskiert man dadurch bereits den Verlust des noch vorhandenen Restes von Bankgeheimnis (siehe oben)! Und wer den neuen Bank-AGBs widerspricht, wird sich eine neue Bankverbindung suchen müssen.