Recht vertraulich: „Eine neue Epoche“

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 01.09.2009
Dies ist eine exklusive Leseprobe von:

Geldbrief

Im Steuerstreit der UBS mit den USA hat es erwartungsgemäss (siehe Geldbrief 14/2009) nunmehr eine Einigung gegeben. Was genau den USA an Daten auf dem Silbertablett präsentiert wurde, ist noch unklar. Beide Seiten halten sich mit näheren Informationen über den „Preis“ des Vergleichs verdächtig zurück. Und beide Parteien feiern einen „Sieg“. Das lässt nichts Gutes ahnen – für Kapitalanleger weltweit! Denn die Praxis mit den USA wird auch von anderen Ländern als Vorlage genommen.


Schweiz liefert Frankreich Daten über 3’000 Bankkunden: Angeblich verfügt Frankreich über brisante Daten von 3’000 Steuerpflichtigen, die insgesamt 3 Milliarden Euro auf Bankkonten in der Schweiz deponiert hätten – so der französische Finanzminister Éric Woerth. Was geradezu unglaublich ist: Die Bankdaten (Kontonummer und exakte Höhe der deponierten Beträge) soll Frankreich „ohne Gegenleistung“ direkt von den Banken erhalten haben – so jedenfalls der französische Finanzminister. Wir glauben zwar, dass dies ein gezielter Bluff ist – aber ausschliessen lässt sich aktuell (Beginn einer „neuen Epoche“ – so der französische Finanzminister) gar nichts mehr. Jedenfalls stehen viele Franzosen schon Schlange, um eine Selbstanzeige zu machen. Mindestens das ist so gewollt.

Die magische Zahl 12:
Frankreich ist nach Dänemark und Luxemburg das dritte Land, das mit der Schweiz ein neues Abkommen in Sachen Amtshilfe bei Steuerhinterziehung unterzeichnet hat. Druck kommt von Seiten der OECD: Insgesamt benötigt die Schweiz zwölf solcher Abkommen, um von der grauen Liste der G-20-Länder gestrichen zu werden. Die Verhandlungen mit Deutschland sollen in der nächsten Woche beginnen. Gibt es dann auch für den deutschen Finanzminister eine „Draufgabe“ à la Frankreich?

Österreich: Am 1. September 2009 verhandelte Österreich im Nationalrat nochmals eine Lockerung des Bankgeheimnisses. Erledigt. Darauf, dass ohnehin die Amtshilfe zwischen Deutschland und Österreich auch in der Vergangenheit bereits bestens funktionierte, hatten wir im Geldbrief mehrfach hingewiesen. In Berlin soll man bereits Planspiele aushecken, inwieweit nunmehr gezielt mit der Ausräucherung der „Steueroasen“ Jungholz und Kleinwalsertal begonnen werden kann - seit jeher dem deutschen Finanzminister (nicht zuletzt aufgrund der forschen Sprüche der dortigen Banker) ein besonderes Dorn im Auge.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Musterabkommen nach OECD-Standard verpflichten keinen Staat dazu, spontan oder auf automatischer Basis fremden Staaten Daten zukommen zu lassen. Vielmehr muss der um Amtshilfe ersuchende Staat einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung glaubhaft machen. Wie „konkret“ das alles zu sein hat, oder ob bereits relativ dünne Behauptungen „ins Blaue“ ausreichen, all das wird erst die künftige Praxis zeigen. Aber machen wir uns nichts vor: Das „Endziel“ der starken Staaten bleibt der automatische Auskunftsverkehr per Knopfdruck.

Liechtenstein: Deutschland und Liechtenstein haben nunmehr am 10.07.2009 das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Das Abkommen soll so bald wie möglich unterzeichnet werden und auf Zeiträume ab 2010 angewendet werden. Sofern hiernach Auskünfte zu erteilen sind, fallen hierunter auch Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Begünstigten von Stiftungen.

Tickende Zeitbombe Bankangestellte: Explosiven Zündstoff sehen wir bei den Kundenberatern nahezu aller Banken in den Alpenrepubliken. Jahrelang sind diese mit Wissen und Wollen ihrer jeweiligen Bank tätig geworden, um Kunden „diskret“ (wie es insbesondere österreichische Banker zu nennen pflegten) über Möglichkeiten zu beraten, wie sich (angeblich) heimische Steuerprobleme durch Verlagerung auf ausländische Zahlstellen, Stiftungen und/oder Trusts lösen liessen. Zumindest nach ausländischer Lesart (insbesondere die USA haben daraus im Steuerstreit mit UBS keinen Hehl gemacht!) wird das als Beihilfe zur Steuerhinterziehung interpretiert. Viele UBSKundenberater sind gut beraten, auf Sicht der nächsten Jahre die USA als Reiseziel zu meiden. Ähnliches könnte bald auch für andere Länder gelten. Hier ist Ärger, so oder so, vorprogrammiert! Und warten Sie, bis gefeuerte Bänker öffentlich auspacken!

Selbstanzeige: Selbstanzeige, rechtzeitig und richtig gemacht, kann Probleme lösen. Aber nochmals: Für eine entsprechende Beratung ist der Steuerberater nicht die richtige Anlaufstelle. Denn dieser wird alsdann zum Mitwisser/Gehilfen etwaiger Steuerhinterziehungen. Sofern man sich anschliessend nicht für eine Selbstanzeige entscheidet, müsste man sich einen neuen Steuerberater suchen. Auf jeden Fall gilt: Exit-Strategien sind gefragter denn je. Über den Geldbrief-Herausgeber (herausgeber@geldbrief.li) können Sie optimale Lösungen und die richtigen Berater finden. jur. Muc 2009 ©

Dies ist eine exklusive Leseprobe von:

Geldbrief

Lettertest Newsletter

Gratis Probeabos, Rabatt Couponaktionen
Newsletter Umschlag