Neues Urteil über E-Mail-Marketing verunsichert

Veröffentlicht am 11.01.2013

Fester Bestandteil vieler Online-Unternehmen ist der Versand von Newslettern an die eigenen Kunden um über Neuigkeiten oder Produkte zu informieren. Über das hierzu genutzte Double-Opt-In-Verfahren Urteilte das OLG München nun kürzlich, man könne dieses bereits als Werbeemail und Spam klassifizieren.


Das Double-Opt-In-Verfahren ist seit vielen Jahren fester Bestandteil seriöser E-Mail-Newsletter. Hierbei erhält der Kunde nach der Anmeldung für den Newsletter eine E-Mail, in der er auf einen Bestätigungslink klicken muss, um seine Identität zu bestätigen und damit die E-Mail-Adresse zu aktivieren. So wird verhindert, dass fremde Adressen eingetragen werden. Dieses Verfahren wird auch von diversen Verbänden und Anti-Spam-Organisation akzeptiert.

Auch wir hier bei Lettertest.de nutzen dieses Verfahren um E-Mail-Adressen für unseren Newsletter zu bestätigen. Der Newsletter ist, wie für viele andere Unternehmen auch, ein zentrales Mittel um unsere Kunden über neue Angebote und News rund um Börsenbriefe zu informieren. Jedes Mitglied kann sich jederzeit ganz einfach auch wieder aus dem Newsletter austragen.

Das OLG hat nun in einem neuen Verfahren über Spam ein Urteil über E-Mail-Marketing und das Double-Opt-In-Verfahren geurteilt. Die Richter sind der Ansicht, „dass selbst diese Bestätigungs-E-Mail schon einen werblichen Charakter hat und stuft diese schon als Spam ein“, so beschreibt es ein Zeitungsartikel der OVZ.
Die Hintergründe für das Urteil sind wirklich sehr schwer nachzuvollziehen, nutzen Sie doch den Kunden die von Spam belästigt werden gar nichts – denn eine Double-Opt-In-Email erhält ja nur, wer sich explizit für einen Newsletter angemeldet hat. Der Großteil des Spams läuft ohnehin über große Server im Ausland und wird ungefragt an gigantische Verteilerlisten versendet die in den Untergrundszenen verbreitet werden.

Für Unternehmen wie eCircle, die sich auf die Vermarktung von E-Mail-Marketing spezialisiert und haben und Seiten wie Lettertest.de dabei unterstützen, mit Tools die eigenen E-Mail-Verteiler zu verwalten und E-Mails zielgerichtet zu versenden, ist das Urteil entsprechend kritisch. Dementsprechend wird von der Wirtschaft aktuell bereits Revision vor dem BGH eingereicht. Man kann nur hoffen, dass das BGH in letzter Instanz hier zu einem rationalen Urteil kommt und auch ein aussagekräftiges Urteil zum Thema E-Mail-Marketing und Double-Opt-In fällt.

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