Krisenvorsorge: Enteignungen in Sicht...

BörseGo AG
Veröffentlicht von BörseGo AG am 07.03.2012
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Antizyklischer Börsenbrief

Mit der geplanten Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM dürften bald auch die letzten Hemmungen der Politiker fallen: Es wird immer wahrscheinlicher, dass die Menschen in Europa künftig mit massiven Zugriffen der Regierungen auf ihr Vermögen rechnen müssen. Ein Goldbesitzverbot, wie es derzeit in Vietnam diskutiert wird, wäre dabei noch das geringste Übel. Denn wer schlau war, der hat ohnehin vor allem physisches Silber gekauft. Besonders tref- fen könnte der Kapitalhunger der Staaten dagegen die Eigentümer von Lebensversicherungen oder auch die Immobilienbesitzer.


 

Historisch betrachtet sind Enteignungen ein beliebtes Mittel, um die Staatskasse zu füllen. Freilich wird man dem Kind einen eleganteren Namen geben, „Föderative Lastenausgleichsabgabe“ beispielsweise, oder auch „Europäischer Solidaritätszuschlag“...

Dabei müssen Enteignungen nicht sofort und für jeden unmittelbar erkennbar sein. So ist es ja bezeichnend, dass sich viele die Menschen zwar über Steuererhöhungen aufregen – gleichzeitig aber vollkommen gelassen bleiben, wenn sie von den gleichen Politikern über Inflation bestohlen werden. Und natürlich hat die Politik noch viel mehr Möglichkeiten, sich weitgehend unbemerkt am Eigentum der Bevölkerung zu vergreifen:

Gebührenerhöhungen der Kommunen bei gleichzeitiger Leistungseinschränkung, Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung, die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Preissteigerungen an den Tankstellen und bei Nahrungsmitteln – all dies füllt die Staatskassen, ohne den Bürgern groß aufzufallen.

Doch bei dem Rettungswahnsinn, den Europa gerade veranstaltet, wird das nicht reichen. Auch zeigt ein Blick in die Geschichtsbücher, dass die Regierungen sehr erfinderisch werden, wenn es darum geht, die Menschen auszubeuten. Am Ende wurden die Dinge dadurch allerdings immer nur hinausgezögert, niemals wurde etwa eine Staatspleite verhindert.

In den USA ist die Mittelschicht bereits auf dem Weg in die Armut, in Europa sind im Moment „nur“ Großbritannien, Irland und Griechenland betroffen. Diese Länder zeigen, was den Menschen droht, wenn der Staat zur Kasse bittet: Leistungsverweigerungen der Kommunen, hohe Inflationsraten, diverse Steuererhöhungen, der Griff in die Rentenund Pensionskassen, der Verkauf von Staatseigentum und Zwangsanleihen sind dann nur einige Möglichkeiten von vielen.

In Deutschland haben insbesondere Enteignungen von Immobilienbesitzern eine lange Tradition. Eine so genannte „Hypothekengewinnabgabe“ wurde schon zweimal, nämlich 1923 und 1948 erhoben. Damit sollten auch diejenigen erfasst werden, die sich vorher im Zuge der (Hyper)-Inflation entschuldet hatten.

Bei einem geschätzten deutschen Immobilienvermögen von rund neun Billionen Euro käme da heute ein nettes Sümmchen zusammen. Der Zensus 2011 hat dafür beste Voraussetzungen geschaffen. Die immer weiter um sich greifenden Rettungsmaßnahmen in Europa könnten also genau diejenigen mit voller Wucht treffen, die heute aus Sorge vor Geldentwertung und Staatspleiten in Immobilien investieren.

Selbst eine bestehende Grundschuld aufgrund eines laufenden Hypotheken darlehens bietet keine Sicherheit vor gravierenden Zugriffen des Staates. Die Formulierungen in den Darlehensverträgen mit den Banken und den Grundschuldbestellungsurkunden halten einige Fußangeln bereit, etwa die „Darlehenssicherungsklausel“. Dort heißt es meist in etwa folgendermaßen:

„Der Darlehensnehmer hat sich, auch nach Bestellung der Grundschuld, auf Verlangen der Bank der sofortigen dinglichen und persönlichen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen“.

Ebenfalls explosiv sind die „Sonderkündigungsklauseln“ der Banken:

„Kündigung der Bank aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. (...) Ein solcher Grund liegt vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Einkommensoder Vermögenslage des Darlehensnehmers eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet ist.“

Das heißt, selbst wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage noch gar nicht eingetreten ist, sondern nur einzutreten droht, kann die Bank in so einem Fall bestehende Verträge kündigen. Solche und ähnliche Vereinbarungen verstecken sich natürlich ganz hinten im Kleingedruckten. Auf diese Weise lässt sich zu jeder Zeit auch die Zinsbindungsfrist aushebeln, um so eine Anhebung der eigentlich unveränderlich festgeschriebenen Zinsen erreichen.

Vorsicht Lebensversicherung...

Doch das ist natürlich noch nicht alles: Deutschland ist das Land der Lebensversicherten. Gut die Hälfte der Bundesbürger besitzt eine solche Police. Und weil dort seit Jahrzehnten alles gut gegangen ist, wähnen sich die Menschen in Sicherheit. Zu einem Verkauf bestehender Policen, wie wir ihn seit einigen Jahren im Antizyklischen Börsenbrief immer wieder empfehlen, dürften sich bislang nur wenigsten durchgerungen haben. Doch die Ruhe ist trügerisch.

Derzeit haben die Versicherten in Deutschland rund 2,5 Billionen Euro an garantierten Auszahlungsansprüchen. Eine fette Beute, die der Staat nicht unangetastet lassen wird. Mit einer neuen Regelung hat man kürzlich die Weichen gestellt für eine Enteignung der Versicherten. Geschaffen wurde hierzu der neu formulierte § 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Bestimmung regelt Auszahlungsverbote und die Herabsetzung von Versicherungsleistungen. Darin heißt es:

„Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.

Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungssowie Wertpapierlieferund -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung“. (...)

„Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt“.

Im Klartext: Auszahlungen aus Lebensversicherungen können zeitweise oder ganz gestoppt werden, wenn die Vermögenslage des betroffenen Unternehmens das erfordert, etwa weil es zu viele griechische, spanische oder portugiesische Staatsanleihen im Depot hat und diese Länder vor der Pleite stehen.

Gleichzeitig, und das ist besonders hinterhältig, müssen die Versicherungsnehmer die Beiträge in bisheriger Höhe weiterhin bezahlen. Werden eine oder gar mehrere Versicherungen als Sicherheit oder zur Tilgung von Hypothekenfinanzierungen eingesetzt, kann es besonders unangenehm werden: Die Sicherheit für die Hypothek ist weg oder die Tilgung ist schlagartig auf Null gestellt. In der Folge wird die Bank neue Sicherheiten verlangen. Im schlimmsten Fall kommt es zur Zwangsversteigerung, obwohl der Versicherte jeden Monat die Versicherungsbeiträge entrichtet hat und diese auch weiterhin bezahlen muss.

Die Regelung lässt nur den Schluss zu, dass Konzerne und Politik mit dem Schlimmsten rechnen und jetzt in aller Stille Vorkehrungen für den Ernstfall treffen.

Sehr beliebt als staatliche Zwangsmaßnahme ist die Gewinnabschöpfung durch eine so genannte Hauszinssteuer, auch als Gebäudeentschuldungssteuer bezeichnet. Von 1924 bis 1943 wurde diese in Deutschland auf das vor Juli 1918 entstandene Wohneigentum erhoben. Grundlage war das „Gesetz über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken“.

Mit der Steuer sollten die Eigentümer von Immobilien an den Kosten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nach dem Ersten Weltkrieg beteiligt werden. Durch den Wertverlust von Hypotheken aufgrund der Hyperinflation bis 1923 waren Grundeigentümer zuvor praktisch vollständig entschuldet worden, während ihr Grundbesitz durch die Inflation nicht an Wert verloren hatte. In den 1920er Jahren bescherte die Steuer den Ländern und Gemeinden zwischen zehn und 20 Prozent ihrer Steuereinnahmen. Die Steuer betraf alle Immobilien, ausgenommen landund forstwirtschaftliche Gebäude.

Immobilien, die durch hohe Inflationsgewinne begünstigt waren, wurden stärker besteuert als solche mit weniger Lasten oder schuldenfreie Gebäude. Immobilieneigentümer, die vor der Inflation hohe Schulden hatten, mussten über viele Jahre 40 Prozent ihrer laufenden Mieteinnahmen an das Finanzamt abführen. Wegen der staatlichen Festsetzung der Mieten hatten die Eigentümer auch keine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch die Hauszinssteuer an die Mieter weiterzugeben.

Her mit dem Papier...

Eigentümer von Papiergeld trifft es bei ausuferndem staatlichem Kapitalbedarf natürlich mindestens so stark. Ein beliebtes Instrument sind Zwangsanleihen, mit denen Sparbücher, Festgeldkonten und Bausparverträge leer geräumt werden. Zwangsanleihen sind Staatsschuldpapiere, die der Staat den Bürgern oder bestimmten Investorengruppen zur Zeichnung zuteilt. Seit Jahrhunderten verschaffen sich die Regierungen in Krisenzeiten auf diese Weise zusätzliche Einnahmen. Typischerweise ist die Zwangsanleihe mit einem Zinssatz ausgestattet, der unter dem Marktzins liegt oder sogar vollständig zinsfrei ist. In Deutschland war das 1922 der Fall. Heute wird so etwas als „finanzielle Repression“ bezeichnet. Damit ist die Schaffung künstlicher Nachfrage nach Staatsanleihen gemeint.

Merken Sie etwas? Wenn in den Medien derzeit mit großer Betroffenheit beispielsweise über die Kapitalflucht aus Griechenland berichtet wird, dann sind das nicht alles Superreiche und Schwerverbrecher, die da jetzt ihr Geld außer Landes schaffen. In vielen Fällen, wahrscheinlich in den meisten, steckt dahinter der Wunsch rechtschaffener Menschen, den Zugriff des Staates auf das hart erarbeitete Vermögen zu verhindern.

Gängige Methoden staatlicher Repressionen sind beispielsweise die Vorgabe an Banken und Pensionsfonds, Staatsanleihen zu halten oder Zinsobergrenzen für Bankeinlagen. Das ist nichts anderes als der Versuch der Regierungen, Anleger zum Kauf der eigenen Staatsanleihen zu zwingen. Der Staat schafft sich so eine feste Abnahmegruppe für seine Anleihen.

Japan hat seine Staatsschulden in Höhe von offiziell rund 200 Prozent der Wirtschaftsleistung auf diese Weise hauptsächlich bei der eigenen Bevölkerung untergebracht. Eine „versteckte“ Zwangsanleihe gab es in Deutschland von 1983 bis 1985. Sie nannte sich Investitionshilfeabgabe und sollte nach acht Jahren zinslos rückzahlbar sein. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Investitionshilfeabgabe im Jahr 1984 für verfassungswidrig. Relativ einfach umzusetzende Maßnahmen, wie Bargeld-, Devisenund Kapitalverkehrskontrollen hat die EU unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung bereits in den Richtlinien zum Geldwäschegesetz (GWG) eingeführt. Dies findet natürlich breite Zustimmung in der Bevölkerung und ist deshalb hervorragend geeignet, Regelungen zu verstecken, die auch den ganz normalen Bürgern das Leben im Ernstfall massiv erschweren.

Längst in Sicht ist auch das „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ im Zuge dessen Bareinzahlungen von 15.000 auf 1.000 Euro gesenkt werden sollen.

Neueste Blüte ist eine zentrale Verdachtsmeldestelle: Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern müssen künftig eigens einen Geldwäschebeauftragten bestimmen. Verdächtige Transaktionen jeder Art sollen dem Finanzamt gemeldet werden. Den Gesetzentwurf und einige Erläuterungen dazu finden Sie unter folgendem Link:

http://brd-schwindel.org/stasi-3-0-neues-geldwaeschegesetz-2012/

Wenn es wirklich schwierig wird, werden die Staaten auch nicht davor zurückschrecken, wieder ein Verbot von privatem Goldbesitz einzuführen. Von 1933 bis 1974 stand Goldbesitz in den USA unter strenger Strafe. Für Anleger war der erzwungene Umtausch ein gewaltiges Verlustgeschäft. Der Staat strich satte Gewinne ein. Das Verbot wurde erst am 31. Dezember 1974 aufgehoben, nach dem Zusammenbruch des Gold-Standards von Bretton Woods.

Fazit und Empfehlung:

Immer mehr Entwicklungen in Europa deuten darauf hin, dass wir uns auf dem Weg in eine Finanzdiktatur befinden. Die Maßnahmen, die im Zuge dessen zu erwarten sind, werden alle Bürger Europas treffen, die einen mehr, die anderen weniger.

Viele werden zu ihrer eigenen Überraschung sehr stark betroffen sein: Weil die meisten Menschen den salbungsvollen Worten in den Massenmedien immer noch vertrauen, werden sie sich bis zum bitteren Ende nicht vorstellen können, dass der Staat „so etwas“ macht. Erstaunen und Fassungslosigkeit werden sich breit machen, wenn der Staat damit beginnt, sich systematisch am Vermögen seiner Bürger zu vergreifen.

Noch ist alles relativ ruhig und beschaulich. Man sollte die Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen und schon jetzt in aller Ruhe Vorkehrungen treffen. Gold und Silber, anonym gekauft und sicher aufbewahrt, sind ein wichtiger Baustein bei der Vermögenssicherung.

Man kann auch darüber nachdenken, Bankkonten außerhalb des Euro-Raums einzurichten. Heute ist so etwas noch vollkommen legal, das muss aber nicht so bleiben. Wir werden uns in den kommenden Ausgaben des Antizyklischen Börsenbriefs immer wieder mit diesen Themen beschäftigen. 

 

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