Gleichberechtigung mal anders

Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH
Veröffentlicht von Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH am 28.02.2011
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Bernecker Tagesdienst

Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet und sie birgt Zündstoff. Ein belgisches Gericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei der Prämienhöhe in Versicherungsverträgen ein Differenzierung hinsichtlich des Geschlechts des Versicherungsnehmers zulässig ist. Die zuständigen Richter sahen Europarecht tangiert und reichten den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter.


Heute wurde die Entscheidung des EuGH publik gemacht. Das Gericht hat mit Verweis auf eine im Jahr 2004 verabschiedete Gleichstellungsrichtlinie der Europäischen Union entschieden, dass Versicherungstarife grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet werden müssen und Ausnahmen unzulässig sind. Die Prämienunterschiede sind in der Regel signifikant. Während Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung beispielsweise höhere Beitragszahlungen für private Rentenversicherungen leisten müssen, kommen sie bei Kfz-Versicherungen günstiger davon, da das Schadensvolumen bei Unfällen mit weiblichen Verkehrsteilnehmern laut Statistik vergleichsweise niedrig ausfällt. Auf die Versicherungen kommt zunächst einmal jede Menge Arbeit zu. Bis spätestens 21. Dezember des kommenden Jahres müssen sie geschlechtsneutrale Tarife für alle Versicherungen anbieten. Langfristig ergeben sich allerdings zwei positive Aspekte. Zum Einen lassen sich Verwaltungskosten sparen, zum Anderen werden sämtliche Prämien für Neuverträge angepasst. Dass dies zum Vorteil der Versicherungsnehmer passiert, ist unwahrscheinlich.
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