Gesetzeslücke bei Abgeltungsteuer entdeckt

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 02.02.2010
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Geldbrief

Gesetzeslücke entdeckt +++ABGELTUNGSTEUER. Sie müssen nicht zahlen! - titelte jüngst Focus Money auflagenträchtig auf der ersten Seite der Ausgabe 4/2010. Natürlich wird man bei solchen Schlagzeilen neugierig - so auch Ihr Kolumnist. Er kaufte Focus Money beim nächsten Kiosk - doch das Geld (Euro 3.20) wäre für ein Stück Kuchen, eine Currywurst oder eine Tasse Cappuccino besser angelegt gewesen.


Die angeblich heisse Story: Während der Ansparphase bleiben bei einer Lebensversicherung die laufenden Erträge steuerfrei. Ja, so ist das, seit Jahrzehnten. Umgekehrt gilt: Bei Auszahlung der Lebensversicherung wird die Besteuerung nachgeholt (allerdings nur auf die Hälfte des Gewinns, das allerdings zum persönlichen Steuersatz). Was ist besser? Es kommt darauf an: „Versicherungslösungen“ sind keinesfalls systembedingt intelligenten Fondslösungen überlegen. Intelligente Fondsprodukte können, insbesondere nach Kosten, unter Berücksichtigung persönlicher Parameter besser sein - wie auch umgekehrt. Und als „Gesetzeslücke“ lüftet Focus dann das BMF-Schreiben vom 01.10.2009. Doch mit diesem in der Branche seit langem bekannten Schreiben wurden lediglich Unsicherheiten beseitigt, wonach bestimmte vermögensverwaltende Versicherungsverträge (sog. Versicherungsmäntel) nicht unter das Steuerprivileg für Lebensversicherungen fallen. Auch das ist nichts Neues. Und vor gerade diesen "Versicherungsmänteln“ wurde von uns bereits vor Jahren gewarnt. Apropos Abgeltungsteuer: Ein sehr kluger Rat wäre gewesen, Kapitalanleger insbesondere für Zwecke langjähriger Fondslösungen in 2008 auf die Wohltaten des Bestandsschutzes für Altfälle (bis 31.12.2008) hinzuweisen. Rechtzeitig gekauft konnte man sich mit dem richtigen Fondskonzept seinerzeit lebenslängliche Steuerfreiheit, und zwar legal, sichern. Wir haben im Geldbrief im Jahre 2008 (zuletzt mit der Ausgabe vom 12.12.2008) massiv auf diese Lösungen hingewiesen und seinerzeit steuerlich optimierte Strategiefonds wie den Zeus Strategie Fund (ISIN LI 001 099 891 7 / WKN 964 901) empfohlen. Viele Geldbrief-Leser, die 2008 unseren Vorschlägen folgten, wurden nicht enttäuscht. Trotz kursdämpfender Sicherheitsstrategien (u.a. Bonus- und Discount-Strukturen) zog der Zeus Strategie Fund auch im Krisenjahr 2009 verlässlich seine Bahn. Bei zunächst moderaten Verlusten von nur wenig über 10 Prozent (bis zu den Tiefstständen im März 2009) legte Zeus Strategie verlässlich zu und konnte das Kalenderjahr 2009 mit knapp 25 Prozent Gewinn abschliessen. Legal und steuerfrei - und zwar lebenslänglich! 25 Prozent Gewinn nach Steuern - mit falschen Fondslösungen, nicht korrekten Versicherungslösungen und/ oder fragwürdigen Zinspapieren werden Anleger nach Steuern eine solche Performance vermutlich nicht einmal in 10 Jahren erreicht haben. Mein Bankberater hat mir davon nichts gesagt: Uns erreichen immer häufiger „Beschwerden“ von Kunden, die von ihrem Bankberater kein Sterbenswörtchen über die lebenslänglichen Privilegien der Altfallregelung für Fondslösungen im Jahre 2008 erfahren haben. Auch wenn wir uns an dieser Stelle wiederholen: Das ist systemimmanent. Keine Bank der Welt konnte ernsthaft ein Interesse daran haben, im Jahre 2008 die Kunden-Depots mit abgeltungsteuerresistenten, und damit zwangsläufig langfristig ausgelegten Fondsprodukten, zu bestücken. Banken verdienen mit Kaufen, Verkaufen, Umschichten und Traden. Dafür wären langfristig angelegte, abgeltungsteuerresistente Fonds-Produkte Gift gewesen. Was übrigens jetzt besser ist, die richtige Lebensversicherung oder eine intelligente Fondslösung, hängt vom Einzelfall ab – und sollte besprochen werden. Steuerfahndung, Beweisverbote und Völkerrecht: Droht nun eine neue „Liechtenstein-Affäre“ für Bankkunden in der Schweiz? Wie der aktuellen Presse entnommen werden kann, werden derzeit von einem kriminellen Datenräuber wieder heisse Adressen dem deutschen Fiskus angeboten. Hierzu nur kurz folgende Überlegungen: Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Liechtenstein-Affäre zeichnet sich unter Fachleuten ein ganz klarer Trend ab, wonach der damalige Kauf von Kontendaten in Liechtenstein durch BND-Mitarbeiter durch nationales (deutsches) Recht und Völkerrecht nicht gedeckt gewesen ist. Für alle Strafverfahren, die bislang nicht „gedealt“ wurden, könnte am Ende sehr wohl durch die höchsten deutschen Bundesgerichte dahin entschieden werden, dass auf Grund der rechtswidrigen Beweiserhebung die seinerzeit erhaltenen Daten zumindest strafrechtlich nicht verwertbar sind. Also: Keine Hektik, keine voreilige Selbstanzeige - auch wenn von durchaus kompetenten Fachanwälten leider ziemlich pauschal und uninspiriert zur Selbstanzeige als einzig sinnvolle Lösung geraten wird. Auch hier scheint wohl eher ein Interessenkonflikt für diese pauschalen „Patentlösungen“ die Ursache zu sein: Bei jeder anderen Beratung bewegen sich Strafverteidiger und Steuerjuristen zumindest mit einem Fuss auf strafrechtlich vermintem Gelände (Beihilfe Steuerhinterziehung, Begünstigung und/oder Geldwäsche). Warum soll man da etwas riskieren - also rät man zur Selbstanzeige und man kann den Vorgang schnell abschließen und mit (meist) hohen Pauschalgebühren abrechnen! Verständlich, aber kundenunfreundlich: Kompetente Beratung bedeutet, zunächst einmal sine ira et studio alle Möglichkeiten aufzuzeigen - und genau das darf und kann man von einem guten Juristen erwarten!
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