Erste Bewährungsstrafen für Börsenbrief-Verleger Fiebach und Ex-SDK-Mitglied Öfele

Veröffentlicht am 30.01.2012

Seit Beginn dieses Jahres laufen im Landgericht München die ersten Verhandlungen gegen eine Gruppe aus mehreren Personen wegen Verdachts der Kursmanipulation in mehreren Fällen. Neben dem Börsenbrief Verleger Stefan Fiebach dreht es sich im Prozess auch um die ehemaligen Aktionärsschützer Christoph Öfele und Markus Straub.


Als erster in einer Reihe von Gerichtsprozessen wurde am 17.01. der Börsenbrief-Verleger Stefan Fiebach wegen 44 Fällen der Aktienkursmanipulation zwischen 2005 und 2008 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, sowie einer Geldstrafe. Mit den Börsenbriefen „International Stock Picker“ und „Small Cap Scout“ aus Zurück trieb er laut Staatsanwaltschaft den Kurs von wertlosen Aktien in die Höhe oder bereicherte sich selbst durch fallende Kurse. Fiebach sagte im Prozess, er sei selbst das Opfer von falschen Informationen und habe mit den Spekulationen einen großen Verlust erlitten.

Am 19.01. verurteilte die 4. Strafkammer des Landgerichts München I den ehemaligen SDK-Sprecher Christoph Öfele zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Zusätzlich ist eine Geldstrafe von 9.000 Euro und eine Rückzahlung an die Allgemeinheit von 220.000 Euro fällig.

Die vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger verurteilte Öfele wegen Insiderhandels in 92 Fällen mit der Aktie des Biotech-Unternehmens Nascacell. Allerdings habe Öfele seine Taten gestanden und mit seinen Geschäften keine bleibenden Gewinne erzielt. Über die VEM Bank hatte Öfele es geschafft, dass für den Handel gesperrte Aktien über spezielle Wertpapierdarlehensverträge dennoch verkauft wurden.

Öfele soll nun in den weiteren Prozessen gegen den ehemaligen SDK-Vizevorstand Markus Straub und gegen Tobias Bosler, Aktienhändler und Organisator von Kapitalmarkkonferenzen, als Zeuge geladen werden.

Straub und Bosler stehen seit dem 23.01. vor dem Landgericht München und müssen sich gegen die Vorteilnahme aus Aktienkursbewegungen verantworten, Bosler ist sogar des Betrugs beschuldigt.

Da Straub bisher die Vorwürfe bestreitet darf man gespannt sein, wie das Urteil auf Grundlage der 80 Seiten langen Anklageschrift lautet.

Ermittlungen laufen seit Kurzem wohl auch gegen Harald Petersen, einer von Straubs Verteidigern und bis vor wenigen Tagen noch stellv. Vorstandsmitglied der SdK, wegen Insiderhandels im Falle der Wirecard AG.
 

Quellen: manager magazin, Capital

Einen sehr interessanten Artikel hierzu lieferte auch DER SPIEGEL im November.

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