Digitales Trading mit binären Optionen

Veröffentlicht am 05.04.2013
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„Binär“, also nur Eins oder Null und zugleich ziemlich simplifiziert, das erklärt eigentlich schon recht schnell, was es mit binären Optionen, den neuen und sehr beliebten Derivaten, auf sich hat. Wir wollen uns heute mit den Grundlagen beschäftigen und auch etwas spezieller auf die Besteuerung von binären Optionen eingehen.


Binäre Optionen sind vor allem: Simpel, Zeitgemäß, Schnell und bieten nach oben genau so viel Renditepotential wie es andererseits aber auch nach unten gehen kann. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass sich binäre Optionen wie auch andere Derivate (Zertifikate, Optionsscheine) von einem originären Wertpapier „ableiten“ (= Underlying), man besitzt also nicht wirklich ein Asset, sondern schließt viel mehr eine Wette auf dessen Wertentwicklung ab.

Wie genau ein Trade funktioniert? Ziemlich einfach:

  1. Underlying auswählen (Rohstoffe, Indizes, Währungspaare)
  2. Zeithorizont festlegen (in der Regel Minuten oder Stunden)
  3. Eigene Investitionssumme angeben (ab 5 oder 10 €)
  4. Auf steigende Kurse (Call = 1) oder fallende Kurse (Put = 0) setzen

Im Anschluss kann man sich zurücklehnen und schauen, wie sich innerhalb weniger Vermögen das eingesetzte Kapital verdoppelt – oder man es auch vernichtet.

Wichtig: Im Gegensatz zu Optionsscheinen und Zertifikaten ist die Größe der Wertentwicklung (egal ob positiv oder negativ) NICHT für die binäre Option relevant. Es zählt lediglich, ob der Kurs wie angenommen höher oder niedriger ausfällt.

Der Ertrag beläuft sich je nach Broker auf rund 70 – 90 % bei erfolgreicher Wette. Bei einer Fehlentscheidung ist in der Regel das gesamte Kapital verloren, manche Broker bieten eine Rückerstattung von 5 – 15 %. Man sieht also, es ist ähnlich wie im Casino beim setzten auf Rot oder Schwarz und die Betreiber verdienen auch hier an dem geringen Prozentsatz zwischen Gewinnquote und Auszahlungshöhe.

Da es bei so einem neuen Finanzprodukt noch keine Urteile zur Steuersituation gibt, ist dies manchmal noch etwas ungewiss. Wohl sind Erträge aus binären Optionen aber als Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich der Einkommensteuer zu unterwerfen. Diese werden in Deutschland seit 2009 durch die 25% der Abgeltungssteuer meistens direkt an der Quelle erhoben (Quellensteuer). Wer in dieses Thema tiefer einsteigen will: auf binäreoptionen.org finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung von binären Optionen.

Übrigens: da viele Broker für binäre Optionen im Ausland sitzen, findet hier keine direkte Abführung der Abgeltungsteuer statt, was für Vieltrader Vorteile haben kann. Dennoch müssen die Erträge natürlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Bildquelle: © lassedesignen - Fotolia.com

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