Steuerhinterziehung und Steuerhinterzieher

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 29.09.2009
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Geldbrief

„Steuerhinterziehung ist der Vorwurf von Leuten, die keine Steuern bezahlen, gegenüber Leuten, die auch keine bezahlen“ - so das vielleicht nicht ganz unpassende Zitat des Anfang Jahr verstorbenen schweizerischen Geschäftsmannes Hans W. Kopp, Ehemann der ehemaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp.


Wir verbinden dieses mit unserem Wunsch an die neue „bürgerliche“ Regierung in Berlin, in Sachen Steuerhinterziehung und Steuerhinterzieher, auch soweit es den Umgang mit befreundeten Nachbarstaaten betrifft, zu einer sachlicheren und versöhnlicheren Kommunikation zurückzukehren.

„Plan B“: Zu den schweizerischen Überlegungen einer umfassenden Abgeltungssteuer (Gysi-Modell, siehe Geldbrief 18/2009) fragt uns ein Leser, ob davon auch juristische Personen (neben Briefkastenfirmen hat man dabei wohl vor allem Stiftungen und Trusts im Hinterkopf) erfasst würden. Klare Antwort: Von dieser angedachten Abgeltungssteuer würden selbstverständlich natürliche und juristische Personen erfasst - andernfalls gibt das ganze Modell ohnehin keinen Sinn!

Keine “Fishing Expeditions“: Zu sämtlichen von der Schweiz neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen ist nochmals klarzustellen, dass Voraussetzung für die zu gewährende Amtshilfe immer ist, dass Namen und Bank von verdächtigen Steuersündern konkret anzugeben sind. Bei reinen Vermutungen ins Blaue hinein („Fishing Expeditions“) wird keine Amtshilfe gewährt. Eine Garantie für die Zukunft ist das allerdings nicht.

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz: Im Getöse des deutschen Wahlkampfes ist untergegangen, dass am 18.09.2009 vom Bundesrat in Berlin das stark kritisierte Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz nebst Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (das klingt irgendwie alles wie im Krieg) verabschiedet wurde. Anzuwenden sind die neuen Vorschriften für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Im Ergebnis sollen damit erhöhte Dokumentations- und Mitwirkungspflichten für Geschäftsbeziehungen mit Ländern, die auf der „Schwarzen Liste“ geführt werden, begründet werden. Welche Länder aktuell betroffen sind, das müssen dann der Steuerpflichtige und sein Berater (als würde das Gesetz nebst Verordnung nicht bereits kompliziert genug sein) separat vermutlich im Bundessteuerblatt recherchieren. Und wenn dann die Dokumentationspflichten verletzt wurden / werden? Dann kann vom Finanzamt wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten unter noch leichteren Bedingungen gem. § 162 AO geschätzt werden. Letzteres ist ohnehin das eigentliche Ziel der gesamten „Veranstaltung“.

„Grösster unabhängiger Finanzberater“: Der zum Lebensversicherer Swiss Life gehörende Finanzvertrieb AWD darf sich nach einem Urteil des LG Hannover nicht als unabhängiger Finanzoptimierer bezeichnen. Traurig genug, dass man so was noch vor Gericht klären musste. Wir haben im Geldbrief 01/2008 bereits darauf hingewiesen, dass die damalige Werbung von AWD („unabhängige Finanzberatung gibt es nicht am Postschalter, sondern bei AWD“) der Silvester-Knaller schlechthin gewesen ist. Nochmals: Unabhängige Finanzberatung gibt es nicht bei AWD (da sowieso und erst recht nicht), natürlich auch nicht bei der Postbank oder irgendeiner anderen Bank. Die Vorgaben für jeden Bankberater waren und sind, möglichst (gebührenintensive) hauseigene Produkte zu verkaufen. Was denn sonst? jur. Muc 2009 ©

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