Recht vertraulich: Scheinheilige Zinsbesteuerung

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 20.04.2010
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Geldbrief

Es war und ist nie die Quintessenz dieser Kolumne gewesen, der Steuerhinterziehung (insbesondere dem Verschweigen von Zinseinkünften) das Wort zu reden. Intelligente Alternativen (ertragsteuerfrei investieren; steuerfreie Kursgewinne nach altem Recht; insbesondere auch: Nutzung der Altfallregelungen bis 31.12.2008) sind unseren Lesern hinlänglich bekannt.


Gleichwohl muss es an dieser Stelle einmal gesagt sein: Das, was sich Besitzer von Schwarzgeldkonten (zumeist ältere Leute, die sich vor allem selbst um ihre Altersvorsorge gekümmert haben) seit 1 bis 2 Jahren hierzu an Vorwürfen von Staat, Teilen der Gesellschaft und Finanzmedien gefallen lassen müssen, ist an Scheinheiligkeit, Pharisäertum, undifferenzierter Analyse und damit verbundenen falschen Schlussfolgerungen kaum zu überbieten. Dabei wollen wir erst gar nicht thematisieren, um wie viel schwerer (nicht nur quantitativ) vermutlich die alltäglichen Steuerhinterziehungen des „kleinen Mannes“ (Schwarzgeldzahlungen an Handwerker etc., „um Mehrwertsteuer zu sparen“; mit falschen Angaben erschlichene Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld etc.) wiegen. Man könnte auch thematisieren, dass genau genommen in den letzten Jahrzehnten die Staaten untereinander Wettbewerber um das Geld der Steuerhinterzieher des jeweils anderen Landes waren. Man könnte thematisieren, wie staatlich kontrollierte Landesbanken im Ausland eben auch um das Geld der heimischen Steuerhinterzieher buhlten. Man könnte auch thematisieren, warum der deutsche Staat keine Veranlassung sah, staatlich kontrollierte österreichische Banken daran zu hindern, aggressiv um das Geld von deutschen Steuerhinterziehern zu werben etc. Wir wollen auch nicht thematisieren, dass nicht immer und für jedermann einsichtig war und ist, warum für Kapitalerträge aus hart erarbeitetem Geld (für das bereits viel Steuern gezahlt wurden) nochmals wieder zu versteuern sind, während die lautesten Schreier (nach Bestrafung und Steuergerechtigkeit) vermutlich genau immer die sind, die ohnehin wenig bis keine Steuern zahlen und vermutlich gar nicht wissen, was es im Einzelnen mit der zusätzlichen Besteuerung von Kapitaleinkünften (aus bereits versteuertem Geld) auf sich hat. Die Wurzel allen Übels ist vor allem die sogenannte „Nominalwertbesteuerung“: Dahinter verbirgt sich, dass bei Zinspapieren (also insbesondere den staatlichen Bundesschatzbriefen, lang laufenden Staatsanleihen etc.) schlicht und einfach die Tatsache ignoriert wird, dass es bei der späteren Rückzahlung zu inflationsbedingten Wertminderungen kommt, so dass bei der laufenden Zinsbesteuerung vereinfacht gesagt ein real nicht existierender Scheinertrag versteuert wird. Oder anders ausgedrückt: Das Nominalwertprinzip (Grundsatz früher: 1 Mark = 1 Mark) trägt nicht der Tatsache Rechnung, dass bei Zinseinkünften ein Teil des nominellen Ertrags benötigt wird, um die Substanz des eingesetzten Kapitalvermögens zu erhalten. Zur Erinnerung: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3 % erhält man bei einer Investition von 100’000 Euro nach 10 Jahren real nur ca. 74’000 Euro und nach 20 Jahren nur noch ca. 55’000 Euro an Wert/Kaufkraft zurück! Abgesegnet wurde diese Scheinbesteuerung (man kann es auch „scheinheilige Besteuerung“ nennen) letztmals durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.1978 (1 BvR 335/76). Getreu dem Motto, das nicht sein soll, was nicht sein darf, wurde seinerzeit in der Nominalwertbesteuerung kein Verstoss gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz gesehen. Verfassungsjuristen sehen das durchaus anders: Bereits 1980 wurde von dem Marburger Professor Dr. Hans Herbert v. Arnim darauf hingewiesen, dass bei der Nichtberücksichtigung der Geldentwertung bei der Zinsenbesteuerung es selbst bei hochverzinslichen Wertpapieren leicht zu einer Besteuerung, die 100 % der Erträge übersteigt, kommen kann. Man kann die Dinge nun drehen und wenden wie man will: Mit eben diesen „Unwuchten“ (ob nun verfassungswidrig oder nicht) hängt nun einmal zutiefst zusammen, dass vor Jahrzehnten Kapitalanleger auf "dumme" Gedanken kamen, wie man diesem Dilemma (durch Kassieren von Zinsen brutto = netto) entrinnen könne. Das, und nichts anderes, sind die eigentlichen Ursachen - für die man ja zumindest ein gewisses Verständnis zeigen könnte. Vermutlich dürfte damit auch zusammenhängen, dass der deutsche Staat (hinsichtlich der fragwürdigen Zinsbesteuerung von inflationär aufgeblähten Scheineinkommen) zunächst aus vermutlich guten Gründen die damit verbundenen allseits bekannten Umgehungspraktiken - wenn man so will - stillschweigend duldete. Was natürlich auch nicht korrekt war, da insoweit die „Ehrlichen die Dummen“ waren, wie ja auch später vom Bundesverfassungsgericht - insoweit korrekt - angeprangert wurde. Leider wurde jedoch auch in der Folgezeit das Problem nie an der Wurzel gepackt: Andere Länder, andere Sitten: In anderen Ländern wurde und wird dieser inflationären Scheinbesteuerung durch differenzierte Besteuerung der Einkünfte aus Geldvermögen und anderen Einkunftsarten Rechnung getragen. Die skandinavischen Länder kennen bereits seit Anfang der 90er Jahre eine duale Einkommensteuer mit einer "Flat Tax" für Kapitaleinkünfte. Ähnliches gilt für Österreich. Osteuropäische Staaten (mit neuen ökonomischen Denkschulen) haben Kapitaleinkünfte teilweise sogar gänzlich von der Steuer freigestellt. Auch in Deutschland gab es Anfang der 90er Jahre durchaus pragmatische Ansätze, als seinerzeit grosszügig bemessene Sparerfreibeträge von DM 6’000 / DM 12’000 eingeführt wurden. Aber die deutsche Nation ist nun einmal seit der Wende im Jahre 1989 „sozialistischer“ geworden. Um den scheinheiligen (siehe oben) Mainstream des Volkes zu bedienen, wird die Wurzel allen Übels (nämlich die verfassungswidrig höchst fragwürdige inflationäre Scheinbesteuerung) gänzlich ignoriert und nunmehr jeder Kapitalanleger pauschal, undifferenziert und unisono an den Pranger gestellt. Okay, letztlich wurde dann mit Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer im Jahre 2009 reagiert. Damit kann man ja auch, vereinfacht gesagt, leben. Aber das Problem, das man insbesondere in den 70er und 80er Jahren bei Zinspapieren nach Zinsen und Steuern eine (enteignungsgleiche) Geldentwertung zu konfrontieren hatte, wurde dadurch nicht gelöst. Insoweit also: Wenn heute insbesondere ältere Leute (aus vorgenannten Gründen) steuerliche Probleme haben, sollte - wenn denn schon nicht vom Fiskus - zumindest von Finanzmedien ein wenig mehr Sachlichkeit und Differenziertheit erwartet werden können! Die fragwürdige "Steuermoral" des Fiskus hat zu den aktuellen Problemen leidlich beigetragen.
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