Privatinsolvenz in England auch gegenüber geplanten Insolvenzrechtsreformen in Deutschland überlegen
Immer mehr Bürger müssen zur Reduzierung ihrer Schuldenlast und als Voraussetzung für den Start in eine neue Existenz, Privatinsolvenz in Deutschland anmelden. Danach ist man in Deutschland als insolventer Bürger allerdings mindestens sechs Jahre lang quasi gefangen.
Denn unabhängig davon, wie viel man wieder arbeitet und verdient, wird man seines Lebens nicht mehr froh: um leben zu können bleibt eigentlich zu wenig übrig und um zu sterben ist es immer noch zu viel. In diesem Zustand kümmern dann die Schuldner sechs bis sieben Jahre lang vor sich hin, ohne jegliche Motivation etwas Neues zu schaffen und wieder am Wirtschaftsleben aktiv mitwirken zu können.
Lösung durch geplante Insolvenz-Reform in Deutschland?
Diese Erkenntnis hat sich auch bei den Deutschen Politikern und Insolvenzrechtlern durchgesetzt. Man hat daher aktuell in Deutschland seitens der Regierung eine Verkürzung des Restschuldbefreiungs-Verfahrens, d.h. der dort enthaltenen sogenannten Wohlverhaltensperiode ,nach der Anmeldung eines Konkurses von sechs auf im aller günstigsten Fall drei Jahre geplant. Das klingt auf den ersten Blick attraktiv. Der Haken ist jedoch: Die Verkürzung ist an die Einhaltung einer Schuldenrückzahlungsquote von 25% geknüpft. Bei Kleinstschuldnern kann dies eine gute Sache sein. Für die meisten größeren Schuldner, vor allem Freiberuflicher, die z. Bsp.. für ihr Unternehmen bürgten, sind die Beträge doch leicht sechs- bis mehrfach siebenstellig, also in Millionenhöhe. Zusätzlich müssen auch noch die Verfahrenskosten bezahlt werden. Für diese Zielgruppe ist die 25%-Quote in der Regel völlig undenkbar, womit sich die geplante Reform in diesem Aspekt leider als ein unattraktive und nicht gangbare Option entlarvt.
Insolvenz in England im Vergleich weit überlegen
In Deutschland herrscht leicht immer noch die Idee der „Bestrafung“ des Schuldners für seine verfehlten unternehmerischen Aktivitäten oder offenen Bankverpflichtungen. Speziell in angelsächsischen Ländern, wie USA und England, herrscht im Gegensatz das Prinzip, dass man den Schuldnern eine zweite Chance für einen schnellen Neuanfang geben möchte. Oft wird es sogar als positiv gesehen, wenn jemand Erfahrung mit Zahlungsschwierigkeiten hatte. Diese völlig unterschiedliche Philosophie schlägt sich demzufolge auch in den Insolvenzordnungen nieder.
Die Insolvenz in England ist daher der ideale Weg auch für höher verschuldete Deutsche, da dieses Verfahren wesentlich pragmatischer und sicherer in vielen Aspekten ist. Wer sich darüber informieren will, sollte unbedingt auf der Plattform www.England-Insolvenz.com stöbern und sich dort von erfahrenen Praktikern die Umrisse einer Auslagerung der Insolvenz nach England in den wesentlichen Grundzügen einmal erläutern lassen. Dort wird unter anderem als erfolgsentscheidend herausgestellt, dass eine Privatinsolvenz in England unbedingt rechtssicher und quasi generalstabsmäßig durchgeführt und dazu vor Ort begleitet werden muss.
Wenn dies gewährleistet ist, können die Berater auf Grund ihrer Erfahrungen eine Geld-zurück-Garantie anbieten. Wenn dennoch immer wieder Schuldner versuchen, dies auf eigene Faust zu tun, so würden sie sich damit selbst ein Grab schaufeln und für ihre Existenz unermesslichen Schaden anrichten. Denn was jeder wissen sollte: eine Privatinsolvenz kann in der EU in dieser Weise nur ein einziges Mal angemeldet werden in einem Land. Geht dies schief, bleiben alle Schulden für viele Jahre wie bisher. Angesichts dieser existenziellen Bedeutung und der damit verbundenen Gefahr, sollte eigentlich jedem klar sein, dass man es ohne professionelle Begleitung nicht wagen dürfte.
Die Planung der verkürzten Wohlverhaltensperiode in Deutschland ist dennoch grundsätzlich anerkennenswert und sollte insbesondere für Schuldner im Kleinst-Schuldenbereich eine Erleichterung in dem bisher völlig unangemessen langen Privatinsolvenzverfahren in Deutschland darstellen.