Neues aus der Bahnhofstrasse

Aardon Internet GmbH
Veröffentlicht von Aardon Internet GmbH am 19.01.2011
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Geldbrief

Auch für Schweizer soll das Bankgeheimnis nicht mehr gelten. Eigentlich - so die bisherige offizielle Sprachregelung in der Schweiz - habe man das Bankgeheimnis nur auf Druck der OECD für ausländische Steuerpflichtige gelockert, selbstverständlich bleibe es entsprechend gewachsenem liberalen Bürgerverständnis gegenüber inländischen Steuerpflichtigen (= Schweizer und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz) beim bisherigen Bankgeheimnis. Von daher kommt es wohl einem Tabubruch gleich, dass nunmehr nach einem neuen Gesetzesentwurf auch Schweizer Steuerbehörden Bankdaten einsehen dürfen. Zumindest ist diese Variante im geplanten Amtshilfegesetz optional vorgesehen. Noch heisst es, dass es für diese Gesetzesänderung „lange Spiesse“ brauche, und dieses ohnehin nur dann einschlägig sein soll, wenn Steuerhinterziehung „wiederholt, schwerwiegend und vorsätzlich“ begangen wurde. Aber solche Beschwichtigungen sind ja hinlänglich bekannt. Ex-DDR-Chef Honecker hätte zu allem wohl gesagt: Die Erosion des Bankgeheimnisses in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf - und zumindest damit hätte er (ausnahmsweise) Recht gehabt! DBA Deutschland-Schweiz: Seit dem 01.01.2011 erteilt nun auch die Schweiz grosszügig Amtshilfe - heisst es fast unisono in der deutschen Finanzpresse. Falsch.


Die Fakten: Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz mit der sog. grossen Amtshilfeklausel wurde am 26.03.2010 paraphiert und am 27.10.2010 unterschrieben. Aber: Das DBA muss gleichwohl noch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. In der Schweiz wird sich der Ratifizierungsprozess voraussichtlich bis zum Herbst 2011 hinziehen. Für die Praxis bedeutet das: Erste Anfragen werden nach Massgabe der sog. grossen Amtshilfeklausel erst ab Herbst 2011 beantwortet. Im Übrigen: Unter die neue Amtshilfeklausel fallen nur solche Sachverhalte, die ab 01.01.2011 verwirklicht wurden. Es soll keine Auskünfte über Sachverhalte geben, die vor dem 01.01.2011 liegen - was auch immer das dann im Einzelfall für die Praxis bedeuten mag! Wer sein Konto bereits Ende 2010 „saldiert“ hat, dürfte in Sachen grosse Auskunftsklausel wohl nichts zu befürchten haben. Aber auch jetzt macht die Kontosaldierung und ein Bankwechsel noch Sinn. Regularisierung (Alt-) Vermögen: Von der Umsetzung der sog. grossen Amtshilfeklausel strikt zu trennen sind die Detailverhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz über die Regularisierung der unversteuerten (Alt-) Vermögen. Zum zeitlichen Fahrplan hört man an der Bahnhofstrasse folgendes: Die Detailverhandlungen sollen umgehend, also jetzt Anfang 2011, beginnen. Auf beiden Seiten ist man an einem schnellen Ergebnis interessiert, so dass die technischen Fragen durchaus im ersten Halbjahr 2011 gelöst sein könnten. Das Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz würde sich dann bis in das Frühjahr 2012 hinziehen. Hiernach wäre eine Anwendung frühestens ab 01.01.2013 möglich. Wird alles zur Disposition eines schweizerischen Referendums gestellt, verzögert sich alles um ein weiteres Jahr. Bei allem im Auge zu behalten: Rückwirkung für Berechnungen auf frühere Stichtage nicht ausgeschlossen, vermutlich sogar wahrscheinlich! Neuralgische Streitpunkte: Zum einen wird es darum gehen, dass die Banken nicht (mehr) „mithelfen“, durch Verlagerungen auf ausländische Finanzplätze und / oder vorgeschaltete „Privatvermögensstrukturen“ vom Ergebnis her die Regularisierung der Altvermögen ins Leere laufen zu lassen, wie das z. B. bei dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Jahre 2005 der Fall gewesen ist. Und richtig ins Eingemachte geht es wohl bei der Frage, wie es mit Vermögenswerten aussehen soll, die (treuhänderisch) von Stiftungen, Trusts oder anderen Strukturen gehalten werden. Zu allem hört man durchaus Stimmen, die darauf wetten, dass mangels Einigung über genau diese neuralgischen Punkte die Detailverhandlungen dann doch noch platzen. Und das wäre dann auch gut so - sagen nicht wenige. jur. Muc 2011©
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