Lizenzierung und Regulierung von binären Optionen

Veröffentlicht am 30.09.2013
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Binäre Optionen Broker benötigen wie jeder Broker eine Lizenz, darüber hinaus werden sie von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden reguliert. Die Lizenz wird unter dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewährt und kann beim Wegfall der Voraussetzungen wieder entzogen werden. In Deutschland und den meisten Staaten genügt eine Teilbanklizenz, um ein Brokergeschäft zu betreiben, diese Teilbanklizenz enthält beispielsweise keine Rechte zur Einlagenverzinsung und Kreditgewährung, bedingt dadurch aber auch keine fristenkongruente Finanzierung, wie sie Banken mit Vollbanklizenz vornehmen müssen.


Auch sind die Eigenkapitalanforderungen niedriger angesetzt. Die Regulierungsbehörden überwachen die Einhaltung der Bedingungen, unter denen die Brokerlizenz erteilt wurde.

 

Brokerlizenzen für Binäre Optionen Broker auf internationaler Ebene

Die Binäre Optionen Broker im internationalen Geschäft mit Registrierung in Großbritannien, den USA oder vielfach auch in Zypern erhielten ihre Lizenz von ihren jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden, deren Regeln auf europäischer und in weiten Teilen auf internationaler Ebene einheitlich ausfallen. Einzelne nationale Regulierungsbehörden sind:

  • Deutschland: BaFin
  • Österreich: FMA
  • Schweiz: FINMA
  • Großbritannien: FSA
  • Zypern: CySEC
  • USA: SEC

Die Lizenzierungspflicht für Broker gilt seit dem Jahr 2004, im angloamerikanischen Raum und vielen europäischen Staaten erhalten die Broker eine Lizenz nach einer Kategorie, die der deutschen Teilbanklizenz entspricht. Wenn Binäre Optionen Broker Niederlassungen in mehreren Staaten unterhalten, beantragen sie im jeweiligen Staat bei den nationalen Aufsichtsbehörden eine entsprechende Lizenz.

Auch wenn das nicht der Fall ist, sind deutsche Trader, wenn sie beispielsweise bei einem zypriotischen Broker handeln, durch EU-Abkommen hinsichtlich ihrer Anlagen geschützt. Die Anforderungen an eine entsprechende Brokerlizenz werden im Folgenden am Beispiel der deutschen Banklizenz geschildert.

 

Banklizenz für Binäre Optionen Broker

Die Binäre Optionen Broker (eine Übersicht findet man auf www.binäre-optionen.info) veröffentlichen in der Regel auf ihren Homepages die Registriernummern ihrer Bank- (Broker-) Lizenz. Wenn teilweise noch in Foren zu lesen ist, ein Broker hätte keine Bank- oder Brokerlizenz, dann stammen solche Beiträge aus Jahren vor 2004. Damals gab es tatsächlich einige Forexbroker ohne Lizenz.

Binäre Optionen Broker wurden frühestens 2008 gegründet, seit 2004 ist die Banklizenz für Broker bindend vorgeschrieben. Mit dieser Lizenz erhält der Broker die Erlaubnis zum Betreiben eines bankenähnlichen Unternehmens, wie es ein Marktplatz für Binäre Optionen darstellt. Im deutschen Recht regelt etwa der § 6 KWG (Kreditwesengesetz) den Liquiditätsschutz der Anleger.

Zudem impliziert die Brokerlizenz, dass sie nur an Broker erteilt wird, die sich der ständigen Aufsicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden unterwerfen. Die für den Betrieb eines Binäre Optionen Brokers erforderliche Lizenz entspricht im deutschen Recht der Teilbanklizenz zum Betrieb eines Zahlungs- und e-Cash-Institutes sowie der Wertpapierhandelsbank.

Der § 32 KWG regelt, dass ohne diese Lizenz ein Broker nicht tätig werden darf. Ein Bankgeschäft ist demnach durch den gewerbsmäßigen Betrieb inklusive Gewinnerzielungsabsicht und eine gewisse, erwartbare Dauer des Betriebes gekennzeichnet. Der § 33 KWG gestattet es, eine Lizenz zu entziehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die beispielsweise auch den Liquiditätsschutz umfassen. Diese Regelungen gelten auch auf internationaler Ebene.

Sollte also ein Binäre Optionen Broker Gewinne nicht auszahlen, verliert er seine Brokerlizenz. Eine Meldung an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde würde genügen.

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