Krisenvorsorge 2: Investieren in Wald und Holz...

BörseGo AG
Veröffentlicht von BörseGo AG am 04.05.2011
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Antizyklischer Börsenbrief

Bäume wachsen auch dann, wenn Aktienkurse fallen. Das heißt, wer in Wald investiert, der muss sich um Turbulenzen an den Börsen nicht weiter kümmern. Also schnell noch ein paar Hektar deutschen Wald kaufen, gedeihen lassen und später die Rendite kassieren? Das klingt praktisch, wäre es natürlich auch - funktioniert aber leider nicht immer: Waldbesitz muss groß genug sein, um ihn gewinnbringend bewirtschaften zu können. Dafür sind in der Regel größere Anlagebeträge notwendig.


Von den rund elf Millionen Hektar Wald in der Bundesrepublik Deutschland, das sind etwa 31 Prozent der Landesfläche, befinden sich etwa sieben Millionen Hektar in privater und körperschaftlicher Hand. Diese Waldbestände bewirtschaften zwei Millionen Eigentümer. Die durchschnittlich bewirtschaftete Waldfläche pro privatem Eigentümer beträgt 2,4 Hektar. Größter Waldbesitzer Deutschlands ist der Freistaat Bayern mit rund 770.000 Hektar. Fast ein Viertel (23,1 Prozent des bundesdeutschen Waldes ist bayerisch. Selbstverständlich ist in der Branche die Bewirtschaftung nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Das heißt, es werden immer nur so viele Bäume gefällt, wie später nachwachsen können. So wird der Waldbestand langfristig gesichert. Und er sichert gleichzeitig dauerhaft einen Teil des Einkommens der Waldeigentümer. Über 450.000 Besitzer kleinerer Waldflächen haben sich in Forstbetriebs - gemeinschaften und sonstigen Zusammenschlüssen organisiert, um die Bewirtschaftung sinnvoll und ökonomisch zu gestalten. Einfach in den „Laden gehen“ und ein wenig Wald kaufen, das geht natürlich nicht. Schon gar nicht in Deutschland. Beim Kauf eines Waldbestandes müssen einige Punkte und gesetzliche Regelungen berücksichtigt werden. Zunächst handelt es sich bei einem Wald rein rechtlich gesehen um eine Immobilie. Das bedeutet, der Kauf unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und muss mit einem Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen werden. Hierfür fallen Kosten an, die in der Regel bei 1,5 Prozent des Grundstückspreises liegen. Daneben wird die Grunderwerbssteuer einmalig fällig. Diese beträgt noch einmal rund 3,5 Prozent des Kaufpreises und ist vom Käufer zu tragen. Die Feststellung der Grunderwerbssteuer erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Um den Kaufprozess zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die Grunderwerbs - steuer möglichst schnell zu begleichen. Der Erwerber eines Waldgrundstücks darf erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Grunderwerbs - steuergesetz), wonach der Eintragung keine “steuerliche Bedenken” entgegenstehen. Die Grunderwerbssteuer fällt nur dann nicht an, wenn der Kaufpreis unter 2.556 Euro liegt, was eher unwahrscheinlich ist. Sie entfällt auch dann, wenn der Wald aufgrund von Tod, Scheidung oder Schenkung auf einen anderen Besitzer übergeht oder wenn das Waldgrundstück von Verwandten gerader Linie gekauft wird, wenn also etwa der Vater seinem Sohn das Grundstück verkauft, oder der Großvater seinem Enkel. Um die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer möglich niedrig zu halten, verständigen sich Waldkäufer und Verkäufer mitunter darauf, im offiziellen Kaufvertrag eine deutlich niedrigere Summe anzusetzen, als tatsächlich gezahlt wird. Diese Praxis ist allerdings riskant, schon wegen dem Tatbestand der Steuerhinterziehung. Zudem besteht das Risiko, dass im Rahmen der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdsVG) ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert festgestellt wird und daher die Genehmigung verweigert wird. Laufende Kosten... So klar und übersichtlich die einmaligen Gebühren beim Waldkauf sind, so komplex ist die Ermittlung der laufenden Kosten. So hat etwa der Gesetzgeber verfügt, dass jeder Waldarbeiter versichert sein muss. Paragraph 123 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII legt fest, dass alle Unternehmen der Forstwirtschaft der gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegen. Versicherungs - freiheit tritt nur bei einer Fläche unter 0,25 ha ein. Dabei geht es weniger um die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft als vielmehr um den Beitritt zu einer gesetzlichen Unfallversicherung. In Deutschland gibt es acht regionale Landwirtschaftliche Berufsgenossen - schaften (LBG). Jede regionale LBG legt Ihre Beiträge selbst fest. Es gibt keinen bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab. Mit den Beiträgen deckt die Berufs - genossenschaft in erster Linie die Beitragsansprüche der versicherten Mitglieder (Heilfürsorge und Entschädigung von Unfallfolgen), die im abgelaufenen Kalenderjahr entstanden sind. Der Grundbeitrag liegt z.B. in Rheinland-Pfalz bei mindestens 60 Euro pro Jahr, in Bayern bei mindestens 75 Euro. Hinzu kommt ein Umlagebeitrag, der nach einem recht komplexen Verfahren ermittelt wird. Wer schon vor einem Waldkauf wissen möchte, was durch den Waldbesitz an Beiträgen auf ihn zukommt, der sollte über www.lsv.de die zuständige regionale LBG herausfinden und diese kontaktieren. Grundsteuer... Neben den laufenden Kosten für die Bewirtschaftung eines Waldes, ist die vierteljährlich anfallende Grundsteuer zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird von den Gemeinden bzw. Städten erhoben. Wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird, regelt das Grundsteuergesetz (GrStG). Man unterscheidet in Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke, Gebäudeflächen). Der Grundsteuerbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Grundsteuerbetrag = Steuermessbetrag (Einheitswert x Steuermesszahl) x Hebesatz Der Steuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Dazu setzt es als Grundlage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach dem Bewertungsgesetz (BewG) einen Einheitswert fest. Dabei wendet es in der Regel das Ertragswertverfahren an. Der land- und forstwirtschaftliche Ertragswert entspricht dem 18-fachen des bei ordnungsgemäßer und schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten Arbeitskräften und nachhaltig erzielbaren Reinertrages. Die letzte Hauptfeststellung für die Einheitswerte erfolgte in den alten Bundesländern zum Stichtag 1. Januar 1964. In den neuen Bundesländern wird anstelle des Einheitswertes der Ersatzwirtschaftswert zum Stichtag 1. Januar 1935 ermittelt. Er beträgt 63,91 Euro je Hektar. Das Amt erlässt dann den Einheitswertbescheid. Diesen multipliziert es mit der im §14 GrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festgesetzten Steuermesszahl in Höhe von 6/1000. Der so ermittelte Grundsteuermessbetrag wird der zuständigen Gemeinde mitgeteilt. Diese multipliziert den festgesetzten Steuermessbetrag mit ihrem Hebesatz laut Haushaltssatzung und legt damit den zu zahlenden Grundsteuerbetrag fest. Der Hebesatz für Grundsteuer A liegt in den meisten Fällen im Bereich von 250 bis 300 Prozent selten darunter, gerne etwas höher. Beispielrechnung: Bei einem Ersatzwirtschaftswert von 63,91 Euro pro Hektar und einem Hebesatz von 300 Prozent ergibt sich der folgende Grund - steuerbetrag: Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz 63,91 Eur x 6/1000 x 300 % = 1,15 Euro pro Hektar Die Grundsteuer wird jeweils zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt und wird am 31.3. des Kalenderjahres vierteljährlich fällig (jeweils am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.). Bei Verkauf oder Übergabe eines Grundstückes erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Waldbesitzer automatisch. GrundstücksverkaÅNufe wirken sich erst auf den 1. Januar des Folgejahres aus. Bis dahin muss die Grundsteuer gezahlt werden, wie zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§§ 9 und 10 Grundsteuergesetz). Das heißt: Wer am 1. Januar Eigentümer und Steuerschuldner war, schuldet die volle Jahressteuer. Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen über die Entrichtung der Grundsteuer, die zwischen Verkäufer und Erwerber getroffen worden sind, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Einwendungen gegen die Höhe der Grundsteuer können verfahrensrechtlich nur durch Anfechtung des Einheitswertbescheides erreicht werden. Doch Steuern und Abgaben sind natürlich nur das Eine. Mindestens so wichtig ist es, überhaupt ein Waldgrundstück zu finden, das gerade zum Verkauf steht. Hierbei sind die so genannten Katasterkarten (auch Flurkarte oder Liegenschaftskarten genannt) hilfreich. Dabei handelt es sich um die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs. 27: Überblick: In den Katasterkarten sind die Grundstücksgrenzen eingezeichnet... Seit den 1990er Jahren wird die Katasterkarte in digitaler Form geführt und als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) bezeichnet. Sie deckt das Gebiet eines ganzen Bundeslandes ab. Die Katasterkarten sind mit ihrem Nachweis der Lage und Abgrenzung einzelner Grundstücke die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden sowie eine gerechte Grundsteuerveranlagung. Gesunder Wald ist teuer... Letztlich möchte man als Anleger natürlich auch ein Waldgrundstück so günstig wie möglich erwerben. Der Preis für einen Wald wird jedoch von zahlreichen Faktoren bestimmt, die man als Käufer unbedingt beachten muss: Zum einen ist wichtig, welcher Baumstand der Wald hat. Handelt es sich um Misch- oder um Fichtenwald? Das Alter der Bäume ist wichtig und die Frage, wie viel davon überhaupt genutzt werden kann. Wie bei jeder Immobilie spielt auch beim Wald die Lage eine bedeutende Rolle. Bergwald etwa ist weitaus schwieriger zu bewirtschaften als ebene Flächen. Hanglagen gelten grundsätzlich als schwierig. Beachten sollte man auch, ob die Wasserversorgung gesichert ist. Die Erreichbarkeit des Waldes entscheidet ebenfalls mit darüber, wie viel ein Hektar Wald am Ende kostet. Die Preise beginnen bei etwas 1,25 Euro pro Quadratmeter, liegen also bei rund 12.500 Euro je Hektar Wald. Noch oben hin sind die Grenzen offen, so dass in der Praxis meist mehr bezahlt werden muss. Wir konnten das Thema an dieser Stelle nur anreißen. Wer sich ein Waldgrundstück kaufen möchte, der wird sich damit intensiver beschäftigen wollen. Hierzu sei das Buch „Der eigene Wald“ von Fernsehautor Peter Wohlleben empfohlen. Darin finden sich wichtige Tipps für die Bewirtschaftung des eigenen Waldes. Der eigene Wald: Privatwald optimal bewirtschaften • Autor: Peter Wohlleben • Preis: 24,90 Euro • Broschiert: 152 Seiten • Verlag: Ulmer (Eugen) (26. April 2010) • Sprache: Deutsch • ISBN-10: 9783800159024 • ISBN-13: 978-3800159024 h t t p : / /www. ama z o n . d e / e i g e n e -Wa l d - P r i v a t wa l d - o p t ima l - bewirtschaften/dp/3800159023 Sehr umfangreich ist eine Dissertation aus dem Jahr 2005, die sich mit dem Markt für größere Waldgrundstücke in Deutschland und Österreich befasst: http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=977710319&dok_var=d1 &dok_ext=pdf&filename=977710319.pdf Wem der Weg zum eigenen Wald zu steinig ist, dem bieten sich auch einige andere Möglichkeiten, in Wald zu investieren: In den USA haben sich seit den 1970er Jahren Gesellschaften etabliert, die für ihre Anleger weltweit Forstbestände kaufen und diese bewirtschaften lassen. Allerdings müssen Investoren auch hier eine gute Million Euro mitbringen. Nach US-Vorbild bietet das Münchner Unternehmen First Forest europäischen Investoren den professionellen Zugang zur Anlageklasse Holz und Wald. First Forest sammelt bei Großanlegern wie Versicherern Geld ein, das in Forstbestände investiert wird. Man arbeitet dort auch an einem Produkt für Privatanleger. Investoren können sich unter der Email-Adresse privatkunde@firstforest. com auf eine Interessentenliste setzen lassen. Forest Finance (www.forestfinance.de) aus Bonn ist da schon weiter. Das Unternehmen sucht und kauft Waldbestände für einen geschlossenen Waldfonds, der 2007 aufgelegt wurde. Solche direkten Holzinvestments waren bislang nur mit Beteiligungen an Edelholzaufforstungen möglich. Doch Geld in kleine Projekte fern der Heimat zu stecken birgt Risiken. Naturkatastrophen oder Schädlingsbefall hebeln die schönsten Renditeberechnungen aus. In verschiedenen Publikationen haben diese Anbieter deshalb teilweise auch recht durchwachsene Testergebnisse erzielt. Wir werden diese Möglichkeiten, in Wald zu investieren, daher in einer der kommenden Ausgaben des Antizyklischen Börsenbriefs noch einmal ausführlicher beleuchten. Holz- und Waldaktien... Als Alternative zur direkten Beteiligung an Forstprojekten können Privatanleger auch die Aktien von Unternehmen aus der Holzbranche kaufen. Das ist zwar keine reine Forstinvestition mehr, da viele Unternehmen den Rohstoff weiterverarbeiten. Dafür lassen sich Aktien leichter verkaufen. Und einige schütten regelmäßig hohe Dividenden aus. Zu den wenigen reinen Holzproduzenten an der Börse gehört die US-amerikanische Plum Creek Timber (PCL). Mit mehr als drei Millionen Hektar Land in 18 US-Bundesstaaten ist der Konzern größter privater Waldbesitzer in den USA. Der langfristige Verlauf des Aktienkurses zeigt den besonderen Charme von Waldinvestments: Börsenturbulenzen müssen einen hier nicht sonderlich aufregen. Auch die Börsenpanik 2008 hat der Aktienkurs vergleichsweise gut überstanden. Die Hochs aus dem Jahr 2008 hat die Notierung noch nicht wieder ganz erreicht. Leider muss man sagen, dass der Konzern unter Bewertungsaspekten kein wirkliches Schnäppchen mehr ist: Mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis für 2012 von etwa 35, einem Kurs-Buchwert-Verhältnis von 5,0 und einem Kurs-Umsatz- Verhältnis in ähnlicher Höhe, ist der Titel nicht eben preiswert. Der Börsenwert notiert bei stattlichen 6,95 Milliarden US-Dollar. Allerdings bringt ein Investment hier aktuell eine Dividendenrendite von 4,0 Prozent. Der Grund für die recht ambitionierte Bewertung mag teilweise darin zu suchen sein, dass die Sicherheit, die mit den immensen Waldbeständen erkauft wird, natürlich ihren Preis hat: Der Aktienkurs dürfte durch den immensen Waldbesitz gut nach unten abgesichert sein. Und man kennt das ja von vielen Pharmatiteln: Weil die Anleger hier ebenfalls auf der sicheren Seite sind, sind die Unternehmen aus dieser Branche traditionell etwas teurer. Weitere Informationen im Internet unter: http://www.plumcreek.com/ Plum Creek Timber ist auch im Global Timber Index der Schweizer Großbank UBS gelistet, auf den es ein Zertifikat ohne Laufzeitgrenze gibt (ISIN CH0024564863). Unsere Vorbehalte gegenüber Zertifikaten dieser Art kennen Sie ja zur Genüge. Grundsätzlich halten wir ein Investment in Holz und Wald für eine gute Sache, wer hier zugreift, der muss sich darüber im Klaren sein, dass er sich damit auch das Emittentenrisiko ins Portfolio holt. Die kanadische Canfor (CFP.TO) hatten wir Ihnen vor etwas mehr als einem Jahr bei Kursen von 7,30 CAN-Dollar erstmals vorgestellt. Der Konzern mit Firmensitz in Vancouver, ist einer der größten Holzproduzenten Kanadas. Kürzlich hat der Titel den Sprung in unsere Rubrik der ABB-Verdoppler geschafft. Nach dem jüngsten Rücksetzer bietet sich jetzt noch einmal eine günstige Einstiegsgelegenheit, wie Abbildung 30 zeigt. Die Aktien werden nur knapp über Buchwert gehandelt. Der Börsenwert notiert bei 1,8 Milliarden CAN-Dollar. Die günstige Bewertung ist auch den Managern aufgefallen: Seit Ende Februar haben vier Insider 225.000 eigene Aktien eingekauft. Die Transaktion hatte einen Wert von rund 2,5 Millionen CAN-Dollar. Konservative Anleger können bei der Aktie jetzt einsteigen und sollten das Investment langfristig halten. Weitere Informationen im Internet unter www.canfor.com
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