Die Bankenabgabe ist auf dem Weg

Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH
Veröffentlicht von Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH am 02.03.2011
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Bernecker Tagesdienst

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Restrukturierungsverordnung gebilligt, die wiederum die rechtliche Grundlage für die angedachte Bankenabgabe ist. Der Grundgedanke des geplanten Fonds ist, dass angeschlagene Finanzinstitute künftig nicht mehr mit Geldern aus dem Bundeshaushalt, sondern durch eine Entnahme aus eben diesem Fonds gestützt werden können.


Bis zu 15 % ihres Jahresgewinns müssen die Kreditinstitute in den Fonds einzahlen. Die tatsächliche Höhe des Beitrags richtet sich unter anderem nach der Bilanzsumme und der Risikoneigung der jeweiligen Bank. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für Geschäftsjahre, in denen ein Verlust anfällt. Die Überlegungen des Gesetzgebers sehen einen jährlichen Mindestbeitrag vor. Bei den Banken kommt erwartungsgemäß keine Freude auf. In guten Jahren müssten Rückstellungen gebildet werden, um der Zahlungsverpflichtung bei einem Abflauen der Geschäftsentwicklung nachkommen zu können. Die Unternehmen sehen darin eine unzumutbare Belastung. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäube ficht die Kritik indes nicht an. 70 Milliarden € will er für den Fonds einsammeln. Zunächst ist eine jährliche Einzahlung von einer Milliarde € angedacht. In den kommenden Wochen stehen die Verhandlungen über die tatsächliche Ausgestaltung der Bankenabgabe an. Auch hier gilt die Regel: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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