Billiges Geld für Immobilienfinanzierungen
Veröffentlicht von
Aardon Internet GmbH
am
14.09.2010
Es war zu schön, um wahr zu sein: Beginnend mit dem Jahr 2003 kam es zunehmend in Mode, sich „billiges“ Geld für Immobilienfinanzierungen und / oder privaten Konsum zu bereits damals 2 % und weniger in ausländischen Währungen (insbesondere Schweizer Franken und Yen) zu besorgen. „Baugeld für 1,9 %?“ wurde seinerzeit von Kreditvermittlern geklingelt. Insbesondere österreichische Banken liessen sich gerne in dieses Geschäft einspannen.
Viele - vor allen Dingen ungarische Privathaushalte - sitzen mittlerweile auf einem Scherbenhaufen, da diese Kredite nunmehr mit extrem „teuer“ gewordenen Schweizer Franken bzw. Yen zurückgezahlt werden müssen. Allein in Osteuropa sollen Frankenhypotheken in Höhe von weit über 30 Milliarden Franken ausstehen. „Droht der Schweiz der Staatsbankrott?“ - titelten deswegen bereits schweizerische Tageszeitungen Anfang 2009. Durch den inzwischen weiter gestiegenen Franken sind die Probleme seither nicht geringer geworden. Vor genau diesen Problemen haben wir im Geldbrief an dieser Stelle rechtzeitig (Geldbrief 18/2003) und nachdrücklich gewarnt. Und wir wiederholen diese Warnung: Finger weg von Währungsgeschäften, bei denen sich Investoren internationale Zinsunterschiede zu Nutze machen wollen, gleich in welcher Form - ohne Wenn und Aber. Derartige Geschäfte sind nicht seriös berechenbar, ganz im Gegenteil: Meistens geht es schief!
Offene Immobilienfonds: Ebenfalls an dieser Stelle warnten wir rechtzeitig (Geldbrief 23/2008) vor den erheblichen Risiken (insbesondere künstlich stabil gehaltene Preisnotierungen) bei offenen Immobilienfonds. Seither haben offene Immobilienfonds (spektakulär vor allem der P2Value von Morgan Stanley) teilweise mehr als 40 % an Wert verloren. Viele offene Immobilienfonds haben die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Der P2Value von Morgan Stanley soll zwar wieder zum 01. November geöffnet werden. Allerdings ist dann mit weiteren Kursverlusten zu rechnen. Wir haben nach wie vor den dringenden Verdacht, dass bei vielen durchaus etablierten Immobilienfonds noch immer keine faire Preiskorrektur auf Basis der aktuellen Substanzwerte stattgefunden hat. Man sollte diese Asset-Klasse nach wie vor meiden!
Gold und Inflation: „Wer in Gold investiert, sichert damit sein Depot in der Regel vor Geldentwertung ab“ - war jüngst wieder in Sachen „Passende Anlageprodukte“ in der Süddeutschen Zeitung (08. September 2010) zu lesen. Vor diesem nicht auszurottenden Irrtum warnen wir an dieser Stelle bereits seit Jahren. Nochmals: Gold war und ist ein sinnvolles Absicherungsinstrument gegen Worst-Case-Szenarien, aber eben nicht gegen Inflation. Bestätigt wird dieses durch eine aktuelle Untersuchung des anerkannten „The Wall Street Journal“. Analysiert wurde die Korrelation (statistische Abhängigkeit) von Gold und Inflation sowie Gold und Dollar. Fazit: Entgegen der landläufigen Meinung stellte sich heraus, dass Gold und Inflation kaum korrelieren. Hingegen ergibt sich eine markante statistische Abhängigkeit von Gold und dem Greenback. Was auf einfache Formeln gebracht bedeutet: Steigende Inflationsraten = Steigender Goldpreis: Falsch! Aber: Sinkt der Dollar, steigt Gold, und umgekehrt. Gold wird hiernach zur Absicherung gegen einen schwachen Dollar gekauft. Das sind, entgegen der landläufigen Meinung, die Fakten.
Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung: Die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz stehen unmittelbar vor dem Abschluss, erfahren wir aus Berlin und Bern. Eine schweizerische Verordnung, die voraussichtlich noch 2010 in Kraft tritt, regelt bereits die Details. Hiernach soll gelten: Für die Gewährung von Amtshilfe ist nicht einmal ein Verdacht auf Steuerhinterziehung erforderlich. Es reicht aus, dass die Informationen für die korrekte Veranlagung im Ausland „voraussichtlich erheblich“ sind. Allerdings erfolgt jeglicher Informationsaustausch nur auf Anfrage (also kein automatischer oder spontaner Informationsaustausch). Wichtig: Keine Amtshilfe wird geleistet, wenn diese gestützt auf einem Datendiebstahl beantragt wird. Insoweit ist sichergestellt, dass der Datenklau für Rechtshilfezwecke, egal wie die Information den deutschen Fiskus erreicht hat, nicht weiter durch schweizerische Informationen konkretisiert / begünstigt wird. Ebenfalls wichtig: Auch Beauftragte, Bevollmächtigte oder Treuhänder sind als so genannte Informationsträger verpflichtet, notwendige Informationen zu erteilen. Darunter fallen auch Steuerberater! Amtshilfe ist für sämtliche Steuern zu gewähren (also auch für Erbschaft- und Schenkungsteuern). Die Amtshilfe wird jedoch nicht rückwirkend gewährt, im Zweifel somit erst ab 01. Januar 2011. Bei allem sollten Kunden mit Auslandsvermögen nicht vergessen: Auslandsvermögen ist nicht per se illegal. Es gibt nach wie vor intelligente, steuerrechtlich legale Möglichkeiten. Steuerehrliche Diskretion - das war und ist nichts Böses. Und ein Konto im Ausland ist nötig, um Klumpenrisiken zu vermeiden.