Betriebshaftpflicht: essentiell für Unternehmer und Mitarbeiter

Veröffentlicht am 26.07.2014
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Als Privatperson sind wir in der Regel von klein auf durch eine private Haftpflichtversicherung gut geschützt, sollten wir einmal einer Person oder deren Eigentum Schaden zufügen. Für Unternehmen gibt es hierfür die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV), wieso diese sehr wichtig ist und was es zu beachten gibt, wollen wir im heutigen Artikel klären.


Für Unternehmer, Freiberufler oder Handwerker sollte eine BHV die absolute Pflicht-Versicherung sein – wie auch im Privatleben kann es jederzeit, auch bei höchster Vorsicht, passieren, dass durch die beruflichen Tätigkeiten eine andere Person oder deren Besitz einen Schaden erleidet. Da man als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft unbegrenzt haftet, also wirklich mit seinem gesamten (auch privaten) Vermögen, kann dies sehr schnell in existenzbedrohenden Situationen enden. Personenschäden gehen schnell in die Millionen, da ist die Insolvenz des Unternehmens sowie die gleichzeitige Privatinsolvenz oft nicht fern – dies gilt insbesondere auch wenn Sie Mitarbeiter haben.
 
Welche Schäden deckt die Versicherung ab?
 
Die BHV deckt Personenschäden, Sachschäden und in der Regel auch Vermögensfolgeschäden ab (z.B. wenn einer Person durch den Unfall ein Einkommensausfall entsteht).  Neben der Freistellung des Versicherten von Ansprüchen auf Schadenersatz umfasst die Versicherung aber auch eine Prüfung, inwieweit die Ansprüche überhaupt begründet sind, oder ob man sogar rechtlich vorgeht – man könnte die BHV hier also auch als eine Art passiven Rechtsschutz verstehen, die Frage ob im Schadensfall überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden kann, klärt Ihre Versicherung auf eigene Kosten.
 
Unternehmen die eigenständig Produkte produzieren sollten in den meisten Fällen noch eine spezielle Produkthaftpflichtversicherung abschließen, da spezielle Risiken hier nicht von der BHV abgesichert sind.
 
Unternehmensgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Finanzberater, benötigen oftmals noch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – diese versichert gegen rein finanziellen Schaden aufgrund von fehlerhafter Beratung. Hier sind die Schadensfälle natürlich sehr klar definiert und nicht für jede Beratung gibt es eine passende Versicherung.
 
Ob  Aktivitäten in der eigenen Betriebsstätte oder beim Kunden ausgeführt werden, ist in der Regel egal, oft decken Versicherungen auf Schadensfälle sowohl im In- wie auch im Ausland ab.
 
 
Die Qual der Wahl
 
Die BHV ist keine verpflichtende Versicherung, sollte aber wirklich von jedem Unternehmer oder Freiberufler abgeschlossen werden. Hat man sich für diesen Schritt entschieden, gilt es eine passende Versicherung zu finden, hier gibt es unzählige Angebote mit verschiedensten Besonderheiten, dank Vergleichsportalen wie dem xxv24- Versicherungsratgeber kann man die verschiedenen Angebote aber schnell und einfach vergleichen und sich unverbindlich konkrete Verträge von diversen Versicherungen zukommen lassen, auch gibt es spezialisierte Versicherungsunternehmen.
 
Die Haftpflichtkasse Darmstadt z.B. scheint besonders ihr Angebot für Firmenkunden ausgebaut zu haben, so gibt es Spezial-BHVs für die diversen Branchen: Hotelgewerbe, Heilnebenberufe, Einzelhandel, Bäcker, Metzger, Friseure, und so weiter.
 
Sollte Ihnen die Wahl schwer fallen, horchen Sie doch einfach einmal bei befreundeten Unternehmern und Kollegen nach, wer schon gute Erfahrungen mit seiner Versicherung gemacht hat (besonders wenn schon ein Schadensfall vorlag) wird Ihnen hier sicher gerne weiterhelfen.
 
 
Bildquelle: © Dmitry - Fotolia.com
 
 

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