Steueroptimierung für Anleger und Investoren

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Diese Steuerregeln sollten Sie als Anleger unbedingt kennen!

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Diese Erträge unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungssteuer:

In diesen Fällen werden Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert!

Diese Steuerregeln sollten Anleger und Investoren beachten:   

Profitieren Sie vom Expertenwissen – diese legalen Tipps & Tricks kennen nur Steuerprofis!

Warum es sich rentieren kann, Ihre Depots auf Ihre Kinder laufen zu lassen:

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Steueroptimierung für Anleger und Investoren

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Ausnahmen bestätigen die Regel: Mit diesen Tipps & Tricks können Sie Ihre Steuern optimieren! 


Wer richtig mit Aktien handelt, freut sich immer wieder über seine erwirtschafteten Gewinne. Doch sobald die jährliche Steuererklärung ansteht, weicht die Freude. Denn Einkünfte aus Aktien, sogenannte Kapitaleinkünfte oder Kapitalerträge, sind in der Regel steuerpflichtig.

Seit 2009 müssen Anleger für solche Kapitalerträge, wie beispielsweise für Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Dividenden, eine sogenannte Kapitalertragssteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, abführen. Damit werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem pauschalen Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % besteuert. Zuvor galten unterschiedlich hohe Steuersätze für verschiedene Kapitalerträge.


Während Steuerpflichtige vor 2009 akribisch ihre einzelnen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung

aufführen mussten, soll die fixe Abgeltungssteuer in erster Linie den Steuerprozess vereinfachen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. 


Wissen Sie als Anleger, welche Gewinne Sie aus Ihren Kapitalerträgen tatsächlich bei der Steuererklärung angeben müssen und welche nicht? Kennen Sie die genauen Unterscheidungen? Und wissen Sie, was

eigentlich mit Aktienverlusten passiert? Nein? Dann geht es Ihnen wie Millionen anderen Anlegern …


Das deutsche Steuerrecht ist nicht gerade leicht und verständlich. Hinzu kommt, dass es sich bei Kapitalanlagen um ein breites Spektrum an Anlagen, Investmentfonds und anderen Kategorien handelt.


Nehmen wir als erstes Beispiel Optionen und Optionsscheine:


Was gibt es für Unterscheidungen bei Optionen?


Wussten Sie, dass Verluste aus Optionen und Optionsscheinen nicht auf Bankenebene berücksichtigt werden, sondern in diesen Fällen eine Steuererklärung zwingend notwendig ist?


Oder warum es lukrativer ist, Optionsscheine zu veräußern oder zurückzugeben, bevor sie verfallen?


Wussten Sie, dass es Ausnahmen gibt, bei denen Kapitalerträge nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer, sondern mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert werden?


Wussten Sie, dass Sie bei Investmentfonds eine Teilfreistellung erhalten?


Wussten Sie, dass es sich rentieren kann, über Ihre Kinder zu investieren?


Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit „Nein“ beantwortet haben, sollten Sie unbedingt weiterlesen!

Erfahren Sie alle Antworten und alles Wissenswerte rund um das Thema in unserem exklusiven Webinar „Steueroptimierung für Anleger und Investoren“!


Darin erfahren Sie vom Steuerexperten Daniel Kuß persönlich, was Sie als Anleger wissen sollten, damit nach der Steuererklärung mehr vom Gewinn übrigbleibt! Nutzen Sie diese Chance und sichern Sie sich Ihren Zugang!


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