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Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Markus Frick

Von Lettertest.de am 27.08.2009

Jetzt ist es soweit: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Börsenguru Markus Frick erhoben. Sie wirft ihm strafbare Marktmanipulation durch „Scalping“ in 49 Fällen vor. Das Landgericht Berlin muss nun noch entscheiden ob es die Anlage zulässt oder nicht.

Was ist eigentlich „Scalping“?

Beim „scalpen“ deckt man sich mit besonders günstigen und teilweise auch wertlosen Aktien von Unternehmen mit kaum vorhandenem Handelsvolumen ein. Anschließend wird, z.B. über einen Börsenbrief, das Unternehmen vielen anderen zum Kauf empfohlen – eine phantasievolle Top-Story lässt sich schnell zu jeder Firma dichten.

Durch die nun startende sehr große Nachfrage schnellt der Aktienkurs von kleinen Small Caps enorm in die Höhe. Der Verbreiter der Fehlinformationen bzw. der getürkten Empfehlung kann nun seine Aktien mit großen Gewinnen verkaufen. Handelt es sich hierbei um ein großes Aktienpaket sinken die Kurse oft wieder auf ein niedrigstes Niveau. Anleger die der Empfehlung gefolgt sind erleiden einen Totalverlust – daher auch „to scalp“, skalpieren bzw. „das Fell über die Ohren ziehen“.

Beim „Scalping“ handelt es sich nach § 20a WpHG um Marktmanipulation die mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet wird.  Allerdings sind diese Fälle rechtlich oft nur schwer nachzuweisen.


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Zwischen September 2005 bis Juni 2007 hat Markus Frick laut Staatsanwaltschaft in 49 Fällen über seinen Börsenbrief Aktien empfohlen und dabei eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. In den meisten Fällen ging es um Aktien der Unternehmen „Star Energy“, „StarGold“ und „Russoil“. Rund 20.000 Anleger hätten den Kaufempfehlungen gelauscht und die Aktien der drei Unternehmen gekauft: im Umfang von 760 Mio. Euro. Nach Absturz der Aktien erlitten vor allem viele Kleinanleger einen Totalverlust.

Die Papiere der drei Unternehmen sollen über zwei Hintermänner über Konten mehrerer in Panama ansässiger Unternehmen bei Schweizer Banken in den Freiverkehr der Frankfurter Börse gelangt sein. Dieser ist wegen der geringen Publizitätspflichten sehr wenig reguliert.

Laut der Staatsanwaltschaft hat Frick angegeben, er habe erst nach dem Absturz der Russoil-Aktie gemerkt, dass er von den Hintermännern missbraucht worden sei. Diese beiden hätten ihm gefälschte Unternehmensnachrichten zukommen lassen und den Firmen sehr positive Entwicklungschancen bescheinigt.
Gegen die beiden Hintermänner wurde bislang keine Anklage erhoben.

Im Zuge der Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft bisher über 80 Mio. Euro sichergestellt und eingefroren.



Von Lettertest.de
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