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Landgericht Ulm verurteilt Bernd M. Otto
Der Börsenbriefverleger Bernd Otto, bekannt durch sein Schweizer Unternehmen Investment24 AG und seine früheren Anzeigen von Markus Frick, wurde am Freitag dem 09.12. vom Landgericht Ulm zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Urteil lautet auf gewerbsmäßigen Betrug an zwei Anlegern in besonders schwerem Falle. Ein Investor der Otto 120.000 Euro überwiesen hatte, soll mit seiner Anlage einen Totalverlust erlitten haben. In wie weit auch noch andere der 450 Kunden von Ottos Börsenbrief der Investment24 AG, die monatlich 99 Euro für den Bezug des Börsenbriefs hinlegten, betroffen sind, ist nicht klar. "Ich hatte große mentale Probleme, damit klarzukommen." berichtet Otto über die Börsenverluste und erklärt, er hätte die Anleger hinhalten wollen um den Verlust wieder gut zu machen.
Bernd Otto wurde vor einigen Jahren bekannt, weil er als einer der ersten den „Börsen-Guru“ Markus Frick anzeigte. Dieser wurde Anfang des Jahres in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der Richter verweist in seiner Urteilsbegründung auf Ottos Vorstrafen und die absichtliche Täuschung seiner Anleger mit falschen Tatsachen. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft wurde in drei Anklagepunkten zur weiteren Ermittlung aufgefordert. Ottos Verteidiger deutete an Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Quelle: FT Deutschland
Von Lettertest.de
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