Kleinkredit bei einer hohen Stromrechnung

Veröffentlicht am 09.02.2017
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Die Anzahl der Menschen in Deutschland, die ihre Stromrechnung nicht mehr begleichen können, steigt stetig an. Dies ist bei der monatlichen Abrechnung wegen der gestiegenen Strompreise der Fall. Kommt hinzu die Jahresendabrechnung von beachtlicher Höhe, bedeutet dies für viele Menschen den finanziellen K.O. bis hin zu groben existenziellen Einschränkungen, wenn die Stromzufuhr vom Anbieter abgestellt wird. Niemand sollte es soweit kommen lassen. Es gibt Möglichkeiten zur Vermeidung einer derartig prekären Situation.


Durch Bezahlung der Stromrechnung kritische Folgen vermeiden

Kein Stromanbieter schaltet einem Kunden den Strom ab, wenn dieser mit der Begleichung einer einzigen Rechnung im Rückstand ist. Zuerst folgen Mahnungen und später die Ankündigung der Abschaltung der Stromzufuhr. Selbst bei Ankündigung der Stromsperre wird dem Kunden immer noch ein ausreichender Zeitraum zugestanden, die Rechnung zu begleichen. Wird auch damit der Zahlung nicht Folge geleistet, wird der Strom abgestellt. Die weitreichenden Folgen der Stromsperre sind vielen zunächst nicht bewusst. Erst die Konfrontation mit dieser Härteregelung setzt den zahlungsunfähigen Energiekunden unter Druck. Das passiert, wenn ein Haushalt ohne Strom ist:
 
  • Kein Licht
  • Kochen nicht möglich
  • Waschmaschine funktioniert nicht
  • Telefon funktioniert nicht
  • Mobiltelefon kann nicht aufgeladen werden
  • Computer funktioniert nicht
  • Kein Staubsaugen - Wohnung verunreinigt
  • Kein Fernsehen
  • Keine Musik
  • Kühlschrank funktioniert nicht
  • In einigen Fällen kaltes Wasser


Allein diese Beispiele zeigen, dass das Abdrehen der Energiezufuhr jeden Haushalt ins Aus katapultiert.

Auch unter schwierigsten finanziellen Umständen sollte aus diesem Grund dem Begleichen der Stromrechnung vor allen anderen monatlichen Zahlungsleistungen oberste Priorität eingeräumt werden.

Wie gehen Stromanbieter vor, bis es zur Stromsperre kommt?

Passiert es zum ersten Mal, dass eine monatliche Rechnung nicht beglichen wird, erfolgt eine Mahnung durch den Stromanbieter. Wird die Rechnung nicht beglichen, wird üblicherweise eine zweite Zahlungsaufforderung an den Stromkunden versendet. Zahlt dieser auch dann nicht und auch die Energiebeiträge für die nächsten Monate bleiben aus, zieht der Stromanbieter von Gesetzes wegen zunächst die Höhe des rückständigen Betrages in Betracht. Ab einem Rückstand von EUR 100,00 und darüber hinaus darf der Stromanbieter eine Stromsperre vornehmen. Diese muss vorher schriftlich angekündigt werden und beinhaltet nochmals eine angemessene Frist von 4 Wochen bis zur endgültigen Sperre. Das konkrete Datum für die Sperre wird 3 Tage vorher bekanntgegeben. Erhält der Energieversorger auch dann den Betrag nicht, wird der Strom abgestellt. Oft wird zur Wiederbereitstellung der Stromzufuhr eine Bareinzahlung des Rückstandsbetrages an öffentlichen Stellen erwartet. Dies können Drogeriemärkte, Supermärkte und weitere Orte sein. Um den Kunden nicht bloßzustellen, erfolgt diese Zahlung anonym über das Einscannen eines Barcodes.

Hohe Kosten bei Stromsperre

Kann die ausstehende Zahlungsleistung an den Energieversorger nicht erbracht werden, so ist der zahlungsunfähige Kunde doppelt gestraft. Neben der lebensbeeinträchtigenden Funktionsunfähigkeit des gesamten Haushalts kommen auf ihn hohe Kosten für die Stromsperre zu. Diese werden mit einem Betrag zwischen EUR 60,00 bis EUR 100,00 (je nach Anbieter) veranschlagt. Hat der Kunde die rückständigen Strombeiträge als auch die Kosten für die Stromsperre beglichen, wird er nochmals zur Kasse gebeten, damit der Strom wieder eingeschaltet wird. Auch dieser Betrag liegt häufig bei über EUR 100,00. Damit bleiben viele Energiekunden weiterhin im Dunkeln sitzen.

Stromsperre unbedingt vermeiden

Ab der ersten Mahnung bis zur Stromsperre verbleibt dem Kunden viel Zeit zum Handeln. Wer diese sinnvoll nutzt, vermeidet den selbst herbeigeführten Stromausfall. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Überschuldung und damit einhergehende Passivität sind die häufigsten Anlässe für die endgültige Stromsperre. Stromanbietern ist die schwierige Situation vieler Kunden bewusst und auch sie haben ein Interesse daran, dass der Strom im Haushalt weiter fließt. Der Energiekunde hat zahlreiche Möglichkeiten, die Stromsperre zu vermeiden. So kann mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung für die Rückstände vereinbart werden. Können diese nicht geleistet werden, so könnte der betroffene Energiekunde über die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung nachdenken. Wer sein finanzielles Problem zeitlich einschätzen kann, zum Beispiel Beendigung von Arbeitslosigkeit im nächsten Monat, teilt dies dem Energieanbieter mit. In den meisten Fällen wird bei zeitlich begrenzter Zahlungsunfähigkeit der Strom nicht abgestellt. Bezieht der Stromkunde Hartz IV, ist zudem das Jobcenter verpflichtet, mit einem Darlehen auszuhelfen, wenn die Stromsperre droht. Sind die Rückstände beglichen, sind die monatlichen Zahlungen für Strom weiterhin regelmäßig zu leisten. Dazu sollte eine Umstellung der monatlichen Ausgaben in Erwägung gezogen werden, damit es nicht erneut zur Androhung einer Stromsperre kommt. Auch die Führung eines Haushaltsbuches leistet gute Dienste. Immer lohnt sich ein Vergleich der Stromanbieter.

Mit einem Kleinkredit bleibt das Licht an

Kommt keine der Maßnahmen in Betracht, so kann ein Kleinkredit eine gute Lösungsmöglichkeit darstellen. Insbesondere bei hohen Jahresabrechnungen macht dies Sinn. Im Internet finden sich viele Anbieter, die kleine Darlehen bis zu EUR 500,00 mit kurzen Rückzahlphasen von 1 bis 3 Monaten vergeben. Hierbei entstehen jedoch Kosten in Form von Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Hier sollte unbedingt ein Preis-/Leistungsvergleich erfolgen. Alternativ könnte ein Darlehen von der Familie oder von Freunden, gegebenenfalls ohne Zusatzkosten, kommen.

Fazit

Schnell zeigt sich, dass die Stromsperre für jeden vermeidbar ist. Es gibt viele Gesetze zum Schutz der Kunden, die die Energieversorger einhalten müssen. Gehört ein Säugling zur Familie, darf der Energieversorger den Strom nicht abschalten.
 
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Bildquelle: © marcus_hofmann

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